Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester
Der Jahreswechsel steht bevor, und mit ihm die Tradition des Feuerwerks.
Damit das Silvesterfest sicher und rücksichtsvoll gefeiert werden kann, erinnert die Gemeindeverwaltung an wichtige Regelungen und bittet um die Beachtung folgender Hinweise:
Verbotene Bereiche:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kirchen und Altersheimen ausnahmslos verboten.
Dieses Verbot dient dem Schutz von Personen, die besonderer Ruhe und Sicherheit bedürfen.
Rücksichtnahme auf Tiere:
Anwohnerinnen und Anwohner werden dringend gebeten, Rücksicht auf Tiere zu nehmen.
Feuerwerk sollte im Umfeld von Tierheimen, Ställen, Höfen und in Naturschutzgebieten strikt vermieden werden.
Auch Haustiere können unter dem Lärm und den Lichtblitzen leiden.
Dies gilt nicht nur in der Silvesternacht, sondern auch an den Tagen davor und danach.
Schutz historischer Gebäude:
In der Nähe von Fachwerkhäusern, wie beispielsweise im Alten Dorf, ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten.
Die Gefahr von Bränden ist hier besonders hoch.
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Bitte entsorgen Sie den Müll der Feuerwerkskörper spätestens am Neujahrstag fachgerecht.
Dies hilft, die Umwelt zu schützen und das Stadtbild sauber zu halten.
- Kaufen Sie nur zugelassene pyrotechnische Gegenstände mit CE-Kennzeichnung.
- Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper.
- Zünden Sie Feuerwerk niemals in der Hand und halten Sie genügend Abstand zu anderen Personen.
Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten und mit ihrem Verhalten dazu beizutragen, dass der Jahreswechsel für alle sicher und angenehm verläuft.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Rodenbach, den 18.12.2024
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Michael Juracka