Richtigstellungen und Anmerkungen Artikel FDP (Rodenbach Kurier)
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der Artikel der FDP im Rodenbach Kurier vom 01.04.2025, welcher der Gemeindeverwaltung und damit auch mir persönlich rechtliche Verstöße bei der Einbringung des Haushalts vorwirft, zwingt mich zu einigen Richtigstellungen und Anmerkungen:
- Zum nunmehr wiederholten Mal versucht die Fraktion der FDP, die Handlungen der Gemeinde als rechtlich unzulässig, intransparent und damit gegen die Interessen der Gemeinde gerichtet darzustellen. Ich weise dies in aller Entschiedenheit und mit Nachdruck zurück. Ob die Äußerungen der FDP dabei erneut auf mangelhafte Recherche und einfachen Geltungsdrang zurückzuführen sind oder eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit darstellen, entzieht sich meiner Kenntnis. Im letzteren Fall könnte man jedoch auch von schierem Populismus und dem Versuch einer mittlerweile weit verbreiteten, bewussten und willentlichen Verächtlichmachung öffentlicher Institutionen sprechen.
- Der Haushalt der Gemeinde Rodenbach für die Jahre 2025 und 2026 wurde erst am 27.03.2025 vorgelegt, weil der Finanzplanungserlass des Landes Hessen erst Mitte November 2024 und damit deutlich verspätet veröffentlicht wurde. Hierin werden die Daten für die Anteile der Kommunen an der Einkommens- und Umsatzsteuer bekanntgegeben. Von diesen Daten hängen wiederum die Zahlen für den kommunalen Finanzausgleich mit den Schlüsselzuweisungen durch das Land oder die Basisdaten für die Kreisumlage, die ebenfalls erst Ende Januar festgesetzt wurde, ab. Ohne diese Eckdaten ist eine seriöse Haushaltsaufstellung kaum möglich.
- Der Finanzplanungserlass vom 14.11.2024 erkennt dies auch ausdrücklich an: „Der Finanzplanungserlass kommt dieses Jahr später als in den vergangenen Jahren. Mit Blick auf die späte Bereitstellung von Planungsdaten für eigene Steuereinnahmen der Kommunen und die KFA (Kommunaler Finanzausgleich)-Entwicklung werden die Aufsichtsbehörden, die gegenüber der Soll-Vorgabe (Ermessen) nach § 97 Abs. 3 Satz 2 HGO verspätete Vorlage von Haushaltssatzungen nicht rügen.“ Angesprochen wird hier die Vorlage der Haushaltssatzung bei der Aufsichtsbehörde.
- Rechtliche Verstöße liegen somit nicht vor. Genau wie übrigens im Jahr 2021: Damals wurden das Investitionsprogramm und die Haushaltssatzung der Gemeinde mit den Stimmen der FDP erst am 31.01.2021 beschlossen. Auch zum damaligen Zeitpunkt hat die Gemeinde Rodenbach ihren Ermessensspielraum der Soll-Vorschrift zweckmäßig genutzt.
- Eine inhaltliche Problematik besteht ebenfalls nicht. Eine vorläufige Haushaltsführung wird im § 99 Absatz 1 HGO genauestens geregelt: „Die Gemeinde darf in Fällen, in denen die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht ist, nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren.“
- Die Verabschiedung von Investitionsprogramm und Haushaltssatzung erfolgt im laufenden Jahr im Übrigen nicht nur in Rodenbach verspätet: So zum Beispiel in Langenselbold am 31.03.2024 (mit den Stimmen der FDP), in Schöneck am 06.03.2024 (mit den Stimmen der FDP), in Neuberg und in Maintal. Der Vorwurf rechtlicher Verstöße wurde dort seitens der FDP nicht erhoben. Insofern stellt Rodenbach einen Einzelfall dar. Zu den möglichen Beweggründen hatte ich mich bereits unter Punkt 1. geäußert.
Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister