Bewerbungsfrist verlängert! Ortsgerichtsschöffen gesucht!
Aufgrund des Wegzuges eines Ortsgerichtsschöffen sowie der Erhöhung der generellen Schöffenanzahl des Rodenbacher Ortsgerichts, sucht die Gemeinde Rodenbach interessierte Personen, die im Rahmen eines Ehrenamtes als
Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsschöffe
tätig werden möchten.
Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Jede Gemeinde verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es mehr als 900 Ortsgerichte, welche die Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können.
Das Ortsgericht ist Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Für seine Leistungen erhebt es nur geringe Gebühren und trägt so dazu bei, Kosten zu sparen.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen, z.B. für Löschungsbewilligungen zur Aufhebung einer Hypothek. Das Ortsgericht stellt auf Antrag Nachlassinventare auf, erstattet auf Aufforderung der Gerichte Sterbefallanzeigen und erteilt den Gerichten Auskunft über die Besitzverhältnisse Verstorbener. Eine viel genutzte Dienstleistung des Ortsgerichtes besteht auch darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen.
Insgesamt besteht das Ortsgericht aus mindestens fünf Mitgliedern, dem Ortsgerichtsvorsteher und vier weiteren Ortsgerichtsschöffen. Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher allein. Bei Nachlasssicherungen zieht er ein weiteres Mitglied und bei Schätzungen zwei Ortsgerichtsmitglieder hinzu.
Die Ortsgerichte unterstehen der Fachaufsicht des Amtsgerichtes. Es ist jedoch Aufgabe der Gemeinde, geeignete Personen vorzuschlagen. Die vorzuschlagenden Personen werden von der Gemeindevertretung gewählt. Innerhalb der Gemeindevertretung besteht Einvernehmen, die jetzt neu zu besetzende Stelle öffentlich auszuschreiben, um möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit zu geben, sich auf dieses anspruchsvolle Ehrenamt zu bewerben.
Ortsgerichtsmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Rodenbach haben. Sie dürfen nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein und dürfen nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben. Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz dürfen auch nur solche Personen zu Ortsgerichtsschöffen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Die Tätigkeit als Ortsgerichtsmitglied erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität. Technisches Verständnis oder finanzwirtschaftliche Kenntnisse können bei der Schätzung von Grundstücken von Vorteil sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen.
Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sollten Sie noch Fragen zu den Aufgaben der Ortsgerichtsschöffen oder zum Wahlverfahren haben, dann steht Ihnen der Ortsgerichtsvorsteher Herr Dipl.-Ing. Volker Herold gerne zur Verfügung. Seine Sprechstunden finden regelmäßig dienstags von 17.15 bis 18.15 Uhr im Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer 9 statt. Während der Sprechstunden ist Herr Herold unter der Telefonnummer 06184-59953 im Rathaus zu erreichen. Die Emailadresse lautet ortsgericht@rodenbach.de
Interessierte Bürger (w, m, d) die sich bewerben möchten, werden gebeten, dieses Formular auszufüllen und an die dort angegebene Adresse zu richten:
Bewerbungsschluss ist der 11. Juli 2025.
Rodenbach, den 06.06.2025
Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
Kathrin Schäfer