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21.04.2026

Information zur Urnengemeinschaftsgrabstätte in Niederrodenbach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die Urnengemeinschaftsgrabstätte ist laut unserer Friedhofsordnung vorgesehen, dass die Grabplatten selbst frei von Gegenständen bleiben.

Gleichzeitig haben wir großes Verständnis dafür, dass viele Angehörige Blumen, Kerzen oder kleine Gestecke direkt am Grab niederlegen möchten.

In der Praxis führt dies jedoch dazu, dass unsere Friedhofmitarbeiter vor den regelmäßigen Pflegearbeiten, insbesondere dem Mähen der Rasenflächen, sämtliche Gegenstände von den rund 200 Grabplatten entfernen müssen. Dieser zusätzliche Aufwand ist auf Dauer nicht leistbar und hat in der Vergangenheit zu Unmut auf beiden Seiten geführt. In diesem Zusammenhang haben uns in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Bürgern erreicht.

Um eine für alle Beteiligten möglichst zufriedenstellende Lösung zu finden, wurde folgende Regelung getroffen:

  • Gegenstände dürfen auf den Grabplatten abgelegt werden, sofern sie nicht über die Maße der Grabplatte hinausragen, damit das Mähen rundherum uneingeschränkt möglich ist.
  • Größere Gestecke, Blumenschalen oder umfangreicher Grabschmuck sind bitte auf der dafür vorgesehenen Ablagefläche an der Stele abzulegen.

Wir hoffen, mit dieser Regelung einen guten Ausgleich zwischen persönlichem Gedenken und den notwendigen Pflegearbeiten geschaffen zu haben, und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Ihre Friedhofsverwaltung

Das Bild zeigt einen Abschnitt vom Friedhof mit Grabplatten der Gemeinschaftsanlage und der Stele mit Blumen und Kerzen
Das Bild zeigt einen Abschnitt vom Friedhof mit Grabplatten der Gemeinschaftsanlage und der Stele mit Blumen und Kerzen

Autor/in: Bettina Strauß

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