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Hinweise für Bestattungsunternehmen

Anschriften und Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung:
Der Gemeindevorstand, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach
Sachbearbeiterin: Patricia Hofmann
Telefon: 06184/599-0, Durchwahl: -41
Telefax: 06184/50472
E-Mail: patricia.hofmann@rodenbach.de

Friedhöfe

Ortsteil Niederrodenbach
Gelnhäuser Straße

Ortsteil Oberrodenbach
Bergstraße

Mitarbeiter vor Ort:
Herr Gärtner  Tel. 0179-4811970
Herr Adam     Tel. 0175-5743063
(erreichbar Mo. - Fr. von 7.30 - 16.00 Uhr)

Die Friedhöfe verfügen über eine Trauerhalle und Kühlzelle

Beurkundung Sterbefälle

Standesamt Rodenbach
Buchbergstr. 2
63517 Rodenbach, Buchbergstr. 2
Telefon 06184/599-66
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de

Benötigte Dokumente für Beurkundung

- Todesbescheinigung
- Vollständig geführtes Familienstammbuch oder
- Einzeldokumente über Personenstand
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (bei Eheschließung ab dem 01.01.1958)
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

Benötigte Dokumente für die Beantragung/Anmeldung der Bestattung

- Sterbeurkunde
- Bestattungsauftrag
- ggf. Bescheinigung des Krematoriums über die Einäscherung
- ggf. Grabdokumente
(Urkunden über das Nutzungsrecht an einer bereits vorhandenen Grabstätte)

Mögliche Bestattungstermine

Montags bis Freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie 13.00 und 16.00 Uhr

Kirchengemeinden

Evangelische Kirchengemeinde
Gemeindebüro: Gartenstraße 2
Telefon 06184-52974
Fax       06184-993851
Internet: http://www.ekro.de
e-Mail: gemeindebuero@ekro.de

Katholische Kirchengemeinde
Pfarrbüro In der Gartel 30
Telefon 06184-50253
Fax        06184-56816
Internet: www.kath-kirche-rodenbach.de
e-Mail: Kath.Pfarramt_Rodenbach@t-online.de

Mögliche Bestattungsarten

- Erdbestattungen in Reihen- oder Familiengräber (Ruhefrist 30 Jahre)
- Bestattungen in Kinder- oder Säuglingsgräber (Ruhefrist 25 Jahre)
- Urnenbestattung in Urnengräber oder in bereits vorhandenen Reihen- oder Familiengräber (Ruhefrist 20 Jahre)
- Urnenbestattung un Urnengemeinschaftsgräber (Ruhefrist 20 Jahre)
- Anonyme Urnenbestattungen (Ruhefrist 20 Jahre)

Die Grabstätten werden der Reihe nach im Sterbefall zugeteilt und erfolgen ausnahmslos unterirdisch.

Wichtige Hinweise

- Bestattungen werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. Beauftragte der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
- Die Verstorbenen dürfen nur in geschlossenen Särgen eingeliefert werden. Die Särge dürfen nicht aus Metall, Kunststoff
  oder sonstigen schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein.
- Aufbahrung ist nur nach vorausgegangener Absprache mit dem Friedhofspersonal in der Regel zwischen 09.30 Uhr und 12.00 Uhr möglich.
- Trauerfeiern können in der Friedhofshalle oder am Grab abgehalten werden
- Der Transport des Sarges bzw. der Urne zur Grabstätte erfolgt ausschließlich durch das Friedhofspersonal bzw. die
  Beschäftigten eines beauftragten Beerdigungsinstitutes.
- Es gelten die Vorschriften der aktuell gültigen Friedhofsordnung und Gebührenordnung.

(Diese Hinweise und Informationen richten sich an Bestattungsunternehmen, die eine Bestattung auf einem Friedhof der Gemeinde Rodenbach verantwortlich begleiten)

23.05.2013 
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