Anschriften und Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung:
Der Gemeindevorstand, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach
Sachbearbeiterin: Patricia Hofmann
Telefon: 06184/599-0, Durchwahl: -41
Telefax: 06184/50472
E-Mail: patricia.hofmann@rodenbach.de
Friedhöfe
Ortsteil Niederrodenbach
Gelnhäuser Straße
Ortsteil Oberrodenbach
Bergstraße
Mitarbeiter vor Ort:
Herr Gärtner Tel. 0179-4811970
Herr Adam Tel. 0175-5743063
(erreichbar Mo. - Fr. von 7.30 - 16.00 Uhr)
Die Friedhöfe verfügen über eine Trauerhalle und Kühlzelle
Beurkundung Sterbefälle
Standesamt Rodenbach
Buchbergstr. 2
63517 Rodenbach, Buchbergstr. 2
Telefon 06184/599-66
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
Benötigte Dokumente für Beurkundung
- Todesbescheinigung
- Vollständig geführtes Familienstammbuch oder
- Einzeldokumente über Personenstand
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (bei Eheschließung ab dem 01.01.1958)
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Benötigte Dokumente für die Beantragung/Anmeldung der Bestattung
- Sterbeurkunde
- Bestattungsauftrag
- ggf. Bescheinigung des Krematoriums über die Einäscherung
- ggf. Grabdokumente
(Urkunden über das Nutzungsrecht an einer bereits vorhandenen Grabstätte)
Mögliche Bestattungstermine
Montags bis Freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie 13.00 und 16.00 Uhr
Kirchengemeinden
Evangelische Kirchengemeinde
Gemeindebüro: Gartenstraße 2
Telefon 06184-52974
Fax 06184-993851
Internet: http://www.ekro.de
e-Mail: gemeindebuero@ekro.de
Katholische Kirchengemeinde
Pfarrbüro In der Gartel 30
Telefon 06184-50253
Fax 06184-56816
Internet: www.kath-kirche-rodenbach.de
e-Mail: Kath.Pfarramt_Rodenbach@t-online.de
Mögliche Bestattungsarten
- Erdbestattungen in Reihen- oder Familiengräber (Ruhefrist 30 Jahre)
- Bestattungen in Kinder- oder Säuglingsgräber (Ruhefrist 25 Jahre)
- Urnenbestattung in Urnengräber oder in bereits vorhandenen Reihen- oder Familiengräber (Ruhefrist 20 Jahre)
- Urnenbestattung un Urnengemeinschaftsgräber (Ruhefrist 20 Jahre)
- Anonyme Urnenbestattungen (Ruhefrist 20 Jahre)
Die Grabstätten werden der Reihe nach im Sterbefall zugeteilt und erfolgen ausnahmslos unterirdisch.
Wichtige Hinweise
- Bestattungen werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. Beauftragte der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
- Die Verstorbenen dürfen nur in geschlossenen Särgen eingeliefert werden. Die Särge dürfen nicht aus Metall, Kunststoff
oder sonstigen schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein.
- Aufbahrung ist nur nach vorausgegangener Absprache mit dem Friedhofspersonal in der Regel zwischen 09.30 Uhr und 12.00 Uhr möglich.
- Trauerfeiern können in der Friedhofshalle oder am Grab abgehalten werden
- Der Transport des Sarges bzw. der Urne zur Grabstätte erfolgt ausschließlich durch das Friedhofspersonal bzw. die
Beschäftigten eines beauftragten Beerdigungsinstitutes.
- Es gelten die Vorschriften der aktuell gültigen Friedhofsordnung und Gebührenordnung.
(Diese Hinweise und Informationen richten sich an Bestattungsunternehmen, die eine Bestattung auf einem Friedhof der Gemeinde Rodenbach verantwortlich begleiten)