SperrmüllJeder Haushalt hat die Möglichkeit, dreimal jährlich die kostenfreie Sperrmüllabfuhr in Anspruch zu nehmen. Datenschutzhinweise SperrmüllanmeldungInformationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Verantwortliche StelleGemeinde Rodenbach DatenschutzbeauftragterUnseren externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten. de-bit Computer-Service GmbH Zweck(e) der Verarbeitung
Rechtsgrundlage
Die Sperrmüllabfertigung ist eine Aufgabe im öffentlichen Interesse, da sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen und zum Umweltschutz beiträgt. Datenempfänger / Übermittlung an DritteKnow-iT solution, Kurstraße 16, 61231 Bad Nauheim Übermittlung in ein DrittlandEs erfolgt keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland. Dauer der DatenspeicherungIhre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis der Zweck für die Datenspeicherung entfällt oder Sie uns berechtigt zur Löschung auffordern. Ihre Rechte
Recht auf Beschwerde bei einer AufsichtsbehördeDer Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Was gehört zum Sperrmüll?
Möbelstücke sind so weit wie möglich auseinander zu schrauben. Der Sperrmüll sollte erst ab dem Spätnachmittag des Vortages der Abholung an die Grundstücksgrenze gestellt werden. Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll bis 6.00 Uhr bereit stehen. Was gehört nicht zum Sperrmüll?
| ||||||||||||||||||||||||
01.11.2012 |
Hauptmenü