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Geschwindigkeitsmessungen
in der Gemeinde Rodenbach

Das Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde Rodenbach wird in regelmäßigen Abständen an verschiedenen Stellen im Ortsgebiet angebracht. Das Gerät zeichnet die gewonnenen Daten auf. Diese werden nach Ende des Aufzeichnungszeitraumes ausgewertet.

Sind Besonderheiten oder Auffälligkeiten erkennbar, werden die Daten der Polizei zur Verfügung gestellt.  Diese kann dann gezieltere Überwachungsmaßnahmen durchführen.

Das Gerät kann auch so eingestellt werden, dass es eine "Blindmessung" durchführt. Das heißt, die Daten werden erfasst und aufgezeichnet, ohne das im Display die gefahrenen Geschwindigkeit angezeigt wird.

Mit dem Anfang 2017 neu erworbenen Messgerät der Gemeinde werden nun kontinuierlich Messwerte gesammelt, grafisch aufbereitet und veröffentlicht.

Zusätzlich zu den Messwerten der Gemeinde werden auch die Daten von polizeilichen Messungen veröffentlicht.

Wir möchten an dieser Stelle nochmal alle Fahrzeugführer auf den § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufmerksam machen!

§3 Absatz 1 StVO 

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Weiter heißt es in Absatz 2a:

„Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Die Gemeinde Rodenbach bittet daher alle Autofahrer auf Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten und diese einzuhalten!

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