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Zentrale einfache Melderegisterauskünfte in Hessen

Teilnahme der Gemeinde Rodenbach am länderübergreifenden Verfahren ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte in Hessen und Bayern)
Gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Online-Auskünfte ist das neue Melderechtsrahmengesetz (MRRG). Zusammen umfassen die Datenbestände der ekom21 GmbH (Hesssen) und der AKDB (Bayern) über 18,5 Millionen Einwohner.

Berechtigte Anwender aus öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft können über das Portal „ZEMA“ (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) einfach, schnell, wirtschaftlich und länderübergreifend auf Melderegisterdaten zugreifen.

Zugang zum Portal und alle weiteren Informationen unter: www.zemahessen.de

Wir machen alle Rodenbacher Einwohner darauf aufmerksam, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten via Internet (Portal) gemäß § 34a Abs. 2 widersprechen können.

Einwohner, die der Weitergabe Ihrer Daten über das Internetportal widersprechen möchten, können den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Rodenbach stellen, oder sich den Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre hier herunterladen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Rodenbach.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros unter der Telefon Nr. 06184 599-66 gerne zur Verfügung.
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