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Bebauungsplan "Feuerwehr und Bauhof"

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeinde Rodenbach
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Feuerwehr und Bauhof"
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss (HFS) der Gemeinde Rodenbach hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 als „Notparlament“ anstelle der Gemeindevertretung den Beschluss zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplans gefasst. Gemäß § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wurde der Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach am 22.04.2021 aufgenommen.
Die Gemeinde Rodenbach beabsichtigt den Bau einer Feuerwehrzentrale zwischen den Ortsteilen Ober- und Niederrodenbach westlich des Bauhofs der Gemeinde Rodenbach.
Die verkehrliche Anbindung der Feuerwehrzentrale an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L3268 vorgesehen.

Planziel ist die Ausweisung einer zweifach gegliederten Fläche für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung Feuerwehr und Bauhof.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Bebauungsplan “Feuerwehr und Bauhof“ - Räumlicher Geltungsbereich

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Montag, dem 06.09.2021 bis einschließlich Donnerstag, dem 30.09.2021,

im Internet unter der Adresse www.rodenbach.de sowie unter www.plan-es.com gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27a HessVwVfG öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist für jedermann möglich.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter Rufnummer 06184 599-78 oder über E-Mail an susanne.pelzl-hohmann@rodenbach.de Auskunft gegeben.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich, textlich unter beteiligungsverfahren@plan-es.com oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ihre Stellungnahme werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwendet.

Daneben erfolgt eine Auslegung im Rathaus der

Gemeinde Rodenbach

Der Gemeindevorstand

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

2. OG, Zimmer 34 während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 15:00 bis 18:30 Uhr

Auf Grund der Corona-Situation ist aktuell eine telefonische Terminabstimmung unter der Rufnummer 06184 599-78 erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.
Diese ermöglichen gemeinsam mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Verkehrsuntersuchung eine weitgehend abschließende Bewertung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Rodenbach, 24.08.2021

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Rodenbach

gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)

24.08.2021 
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