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Finanzen der Gemeinde Rodenbach
Hier finden Sie Wissenswertes über den Haushalt und die Finanzen der Gemeinde Rodenbach
Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans
- Ermittlung der Aufwendungen / Auszahlungen und Kalkulation der Erträge / Einzahlungen für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
- Erstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Finanzverwaltung und Vorlage des Entwurfs durch den Gemeindevorstand an die Gemeindevertretung.
- Beratung des Etatentwurfs und der Anträge der Fraktionen zum Haushalt in öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
- Beratung und Beschussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung.
- Vorlage der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen an die Aufsichtsbehörde – Landrat des Main-Kinzig-Kreises.
- Bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde greift die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO
- Nach Erteilung der Genehmigung:
- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Rodenbach-Kurier.
- Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus.
Haushaltsplan 2024 gemäß Beschluss der Gemeindevertretung am 14.12.2023
- 01 - Deckblatt 182 kB
- 02 - Inhaltsverzeichnis 107 kB
- 03 - Haushaltssatzung 1.6 MB
- 04 - Vorbericht 2.7 MB
- 05 - Erläuterungen Personalaufwendungen 196 kB
- 06 - Teilhaushalte Übersicht 124 kB
- 07 - Deckungskreise HH-Plan 140 kB
- 08 - Definition Ergebnis-Finanzplan 276 kB
- 09 - Gesamtplan 402 kB
- 10 - Produktbereiche 1.8 MB
- 11 - Investitionsprogramm 482 kB
- 12 - Stellenplan 147 kB
- 13 - 18 Erläuterungen und Übersichten 570 kB
- 19 - Produktplan 8.1 MB
- 20 - Verzeichnis der Abkürzungen 190 kB
Haushaltsreden und Haushaltssatzungen mit Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
Hebesätze
Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Rodenbach ab 01.01.2025
Grundsteuer A 405 v.H.
Grundsteuer B 739 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.