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Finanzen der Gemeinde Rodenbach
Hier finden Sie Wissenswertes über den Haushalt und die Finanzen der Gemeinde Rodenbach
Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans
- Ermittlung der Aufwendungen / Auszahlungen und Kalkulation der Erträge / Einzahlungen für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
- Erstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Finanzverwaltung und Vorlage des Entwurfs durch den Gemeindevorstand an die Gemeindevertretung.
- Beratung des Etatentwurfs und der Anträge der Fraktionen zum Haushalt in öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
- Beratung und Beschussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung.
- Vorlage der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen an die Aufsichtsbehörde – Landrat des Main-Kinzig-Kreises.
- Bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde greift die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO
- Nach Erteilung der Genehmigung:
- Öffentliche Bekannmachung der Haushaltssatzung im Rodenbach-Kurier.
- Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus.
Haushaltsplan 2023
- 01_Deckblatt 90 kB
- 02_Inhaltsverzeichnis 74 kB
- 03_Haushaltssatzung 2.8 MB
- 04_Vorbericht 2.9 MB
- 05_Erläuterungen_Personalaufwendungen 149 kB
- 06_Teilhaushalte_Übersicht 34 kB
- 07_Deckungskreise_HH-Plan 96 kB
- 08_Definition_Ergebnis-Finanzplan 170 kB
- 09_Gesamthaushalt 175 kB
- 10 -11 Produktbereiche 831 kB
- 12_Investitionsprogramm 251 kB
- 13_Stellenplan 2022 34 kB
- 14-19 Erläuterungen Stellenplan ff 245 kB
- 20_Produktplan 3.7 MB
- 21_Verzeichnis der Abkürzungen 48 kB
- 22_Finanzstatusbericht 602 kB
Haushaltsrede und Haushaltssatzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Hebesätze
Grundsteuer A 455 v.H.
Grundsteuer B 455 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.
Grundsteuer B 455 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.