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Finanzen der Gemeinde Rodenbach
Hier finden Sie Wissenswertes über den Haushalt und die Finanzen der Gemeinde Rodenbach
Haushaltsplan - Online
Haushaltsreden und Haushaltssatzungen mit Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans
- Ermittlung der Aufwendungen / Auszahlungen und Kalkulation der Erträge / Einzahlungen für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
- Erstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Finanzverwaltung und Vorlage des Entwurfs durch den Gemeindevorstand an die Gemeindevertretung.
- Beratung des Etatentwurfs und der Anträge der Fraktionen zum Haushalt in öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
- Beratung und Beschussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung.
- Vorlage der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen an die Aufsichtsbehörde – Landrat des Main-Kinzig-Kreises.
- Bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde greift die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO.
- Nach Erteilung der Genehmigung: Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Rodenbach-Kurier.
- Veröffentlichung der Haushaltssatzung mit Anlagen im Internet bis zum Ende ihrer Gültigkeit.
Hebesätze
Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Rodenbach ab 01.01.2025
Grundsteuer A 405 v.H.
Grundsteuer B 739 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.