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Finanzen der Gemeinde Rodenbach

Hier finden Sie Wissenswertes über den Haushalt und die Finanzen der Gemeinde Rodenbach

Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans

  • Ermittlung der Aufwendungen / Auszahlungen und Kalkulation der Erträge / Einzahlungen für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
  • Erstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Finanzverwaltung und Vorlage des Entwurfs durch den Gemeindevorstand an die Gemeindevertretung.
  • Beratung des Etatentwurfs und der Anträge der Fraktionen zum Haushalt in öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
  • Beratung und Beschussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung.
  • Vorlage der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen an die Aufsichtsbehörde – Landrat des Main-Kinzig-Kreises.
  • Bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde greift die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO
  • Nach Erteilung der Genehmigung:
  • Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Rodenbach-Kurier.
  • Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus.

Haushaltsplan 2024 gemäß Beschluss der Gemeindevertretung am 14.12.2024 (Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde steht noch aus)

Hebesätze

Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Rodenbach ab 01.01.2024

Grundsteuer A     455 v.H.

Grundsteuer B     690 v.H.

Gewerbesteuer    390 v.H.

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