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Finanzen der Gemeinde Rodenbach

Hier finden Sie Wissenswertes über den Haushalt und die Finanzen der Gemeinde Rodenbach

Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans

  • Ermittlung der Aufwendungen / Auszahlungen und Kalkulation der Erträge / Einzahlungen für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
  • Erstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Finanzverwaltung und Vorlage des Entwurfs durch den Gemeindevorstand an die Gemeindevertretung.
  • Beratung des Etatentwurfs und der Anträge der Fraktionen zum Haushalt in öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
  • Beratung und Beschussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung.
  • Vorlage der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen an die Aufsichtsbehörde – Landrat des Main-Kinzig-Kreises.
  • Bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde greift die vorläufige Haushaltsführung gem. § 99 HGO
  • Nach Erteilung der Genehmigung:
  • Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Rodenbach-Kurier.
  • Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus.

Hebesätze

Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Rodenbach ab 01.01.2024

Grundsteuer A     455 v.H.

Grundsteuer B     690 v.H.

Gewerbesteuer    390 v.H.


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