Rodenbach wehrt sich gegen Fluglärm
Bereits seit Jahren ist es der politischen Gemeinde ein Anliegen, den Fluglärm für die Bürgerinnen und Bürger in Rodenbach zu verringern.
Gemeinsam mit dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau klagte Rodenbach im Jahr 2000 beim Verwaltungsgerichtshof Kassel.
2004 wurde die Fluglärmklage vom 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes abgelehnt.
Der Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet sei nach Ansicht des 12. Senates nicht gesundheitsgefährdend.
Auch seien die seit 1971 gestiegenen Flugbewegungen über den damaligen Planfeststellungsbeschluss abgedeckt.
Im Rahmen der Planfeststellung ab 2005 wurde die Ausweitung des Untersuchungsraumes für die Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert und ein erweitertes Anti-Lärm-Paket verlangt. Sämtliche Kritikpunkte blieben aber ohne Wirkung.
2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss mit allen Folgen und Konsequenzen vom Hessischen Wirtschaftsminister unterzeichnet.
Als Konsequenz reichte die Klagegemeinschaft 2008 Klage gegen den Ausbau des Flughafens ein, vor allem wegen der Aufweichung des Nachtflugverbotes.
2009 wurde die Nachtflugregelung vom 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes beanstandet.
Im Oktover 2011 wurde vom Verwaltungsgerichtshof ein komplettes Nachtflugverbot verhängt.
Resolution gegen Fluglärm
Die Fraktionen von SPD, CDU und FDP haben gemeinsam mit Bürgermeister Schejna die nachstehende Resolution in der Gemeindevertretung am 25. August 2011 einstimmig beschlossen.
Die Gemeinde Rodenbach unterstützt die „Rodenbacher Erklärung“ der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau – Kinzigtal. Die Belastungen der Menschen in unserer Gemeinde durch immer stärker zunehmenden Fluglärm hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Die berechtigten Proteste in vielen Kommunen der Region nehmen permanent zu. Die Menschen in Rodenbach haben ein Recht auf Ruhe und nehmen die ansteigende Belastung durch Fluglärm nicht länger hin. Deshalb fordern wir:
Nachtflugverbot
die Anordnung eines generellen Nachtflugverbotes von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (mindestens jedoch in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr wie im Mediationsergebnis festgeschrieben)
Änderung des Anflugverfahrens
die generelle Anordnung lärmmindernder Anflugverfahren wie des kontinuierlichen Gleitfluges („continuous descending approach“) für alle Anflüge. Hierfür sind die personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen
Lärmobergrenze
Festlegung einer verbindlichen Lärmobergrenze auch für die Zeit nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 20. Oktober 2011 (mindestens gesetzliche Grenzwerte)
Anhebung der Mindestflughöhe
die Wiederanhebung und Festlegung der Mindestflughöhe durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf 1700 Meter
Prüfung der neuen Flugrouten
die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, da sie für den Main-Kinzig-Kreis erhebliche Mehrbelastungen an Fluglärm bedeuten
Es muss eine vernünftige Balance gefunden werden zwischen der Wirtschaftlichkeit einerseits und dem Schutz der hier lebenden Menschen und der Umwelt andererseits. Allen Vereinbarungen zum Trotz, enthält die Genehmigung des Ausbauvorhabens nicht die seitens der Hessischen Landesregierung nach Abschluss des Mediationsverfahrens zugesagten Schutzregelungen zur Abwehr von starker Belästigung und Gesundheitsgefahren durch Fluglärm. Damit lassen sich, entgegen der erklärten Absicht des hessischen Landtages, erhebliche Belästigung und ggf. gesundheitliche Folgewirkungen nicht erfolgreich verhindern. Das stets als ‚untrennbar mit dem Ausbau verbundene Nachtflugverbot wurde von der hessischen Landesregierung aufgegeben. Eine verlässliche Eingrenzung des Fluglärms wurde ebenso wenig erreicht, weil es im Planfeststellungsbeschluss versäumt wurde, eine belastbare Lärmobergrenze festzuschreiben. Wir fordern daher die Bundes- und Landesregierung, die Flughafenbetreiberin, die Deutsche Flugsicherung und die sonstigen Akteure auf Seiten der Luftverkehrswirtschaft dazu auf, endlich konsequent die kommunalen Interessenlagen im fluglärmbelasteten Umfeld des Airports zu berücksichtigen.
Der Resolution gegen Fluglärm schlossen sich anschließend über 1.600 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift an. MdB und Rodenbachs Ex-Bürgermeister Dr. Sascha Raabe übergab diese im November 2011 mit einer Abordnung aus dem Main-Kinzig-Kreis bei einen Gesprächstermin zum Thema Fluglärm beim Bundesverkehrsministerium in Berlin. Leider lief das Gespräch nicht sehr erfreulich und der Termin wurde sogar von Staatsekretär Klaus-Dieter Scheuerle am Ende abrupt abgebrochen. Nach Aussage von Dr. Raabe gefielen dem Staatssekretär ein paar kritische Fragen zum Anflugverfahren nicht und er hat sich letztendlich sogar geweigert, die Unterschriftenlisten aus Rodenbach entgegen zu nehmen. Empört über dieses Verhalten legte Dr. Raabe die gesammelten Beschwerdeunterschriften dem Staatssekretär einfach vor die Tür.
Um sich besser für die in der Resolution gestellten Forderungen auf ein Nachtflugverbot, Änderung des Anflugverfahrens, Lärmobergrenze, Anhebung der Mindestflughöhen und Prüfung der neuen Flugrouten einzusetzen, wurde von dem Main-Kinzig-Kreis zusammen mit seinen Städten und Gemeinden ein Gutachten zu alternativen Anflugmöglichkeiten in Auftrag gegeben. Ziel war es herauszufinden, ob durch geänderte Routen und Anflugverfahren eine Verringerung des Fluglärms im Main-Kinzig-Kreis möglich wäre. Das Ergebnis dieses Gutachtens wurde im Januar 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Ergebnis von Gutachter Michael Morr: Eine Anhebung der Anflughöhen sowie die Einführung des lärmarmen Sinkanfluges (CDA) sind möglich. Die Anhebung der Anflughöhe um 300 Meter wäre sogar sofort umsetzbar, was einer Halbierung der empfundenen Lautstärke am Boden gleich käme. Gutachter Morr hat insgesamt festgestellt, dass der Main-Kinzig-Kreis in drei Schritten von Fluglärm befreit werden kann. Neben der Anhebung der Flughöhe und dem CDA-Verfahren ergänzt das „Point-Merge-Verfahren“ das Anti-Lärmpaket. Hier reihen sich die Flugzeuge bereits in großer Höhe ein, um dann zum Sinkflug anzusetzen. Wichtig dabei ist, dass all diese Vorschläge auf bestehenden Verfahren aufbauen und damit umsetzbar sind. Angewendet wird dieses „Point-Merge-Verfahren“ schon jetzt zum Beispiel in Oslo und Dublin.Unterstützt durch das Ergebnis unserer Studie wird der Main-Kinzig-Kreis nun gemeinsam mit den Städten und Gemeinden einen Antrag beim Luftfahrtbundesamt stellen. In dem Antrag werden wir das Luftfahrbundesamt auffordern, die vom Gutachter aufgezeigten lärmmindernden Anflugverfahren umzusetzen.
Um diese Forderungen zu unterstützen und ihnen in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen, bitten wir Sie, weiter gemeinsam gegen den Fluglärm zu kämpfen!
Jede E-Mail, Äußerung oder Beschwerde sensibilisiert die Verantwortlichen für die Situation in unserer Region.
Fluglärm-Messstation auf dem Rathausdach
Als Ergebnis der Bürgerversammlung zum Thema Fluglärm wurde auf dem Rathausdach
eine Fluglärm-Messstation errichtet.
Standort und Ausführungsart erfolgten in enger Abstimmung mit dem Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD).
Die Station misst und sammelt gerichtsfest auswertbare Daten wie Lärmpegeldiagramme und Flugbewegungen und wird aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen kalibriert.
Die gemessenen Daten dieser und auch anderer Stationen sind abrufbar bei der Homepage des Deutschen Fluglärmdienstes unter www.dfld.de
Zum Abrufen der Daten der neu errichteten Station auf der Homepage des DFLD ist folgendermaßen vorzugehen:
· Logo der DFLD anklicken
· im rechten Menü den Menüpunkt Messwerte anklicken
· in der folgenden Übersichtskarte (Auswahl der Region) den größeren der beiden Kreise um Frankfurt anklicken
· im folgenden Menü kann per Dropdown bei Messstation die Station „Rodenbach ●●●“ ausgewählt werden
(die drei Punkte stehen für eine hochwertige, kalibrierte Station)
· durch Weiter gelangt man in das Lärmpegel-Diagramm
Die Maximalwerte mit dem Kreuz sind ungeprüft, nach Prüfung durch den DFLD werden dort stattdessen Kreise dargestellt.
Sichtbar ist dies bei Werten aus vorangegangenen Zeiträumen.
Hier bestehen noch weitere Möglichkeiten, z.B. eine Fluglärm-Beschwerde zu erstellen oder die Stationsdaten mit den Daten anderer Stationen zu überlagern.
Einwendungen der Gemeinde Rodenbach im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens
Je mehr Menschen sich gegen unzumutbaren Fluglärm beschweren, umso mehr stärkt das unsere und die Position aller betroffenen Kommunen gegenüber den zuständigen Behörden.