Die Geschichte der Wappen von Rodenbach
Wie viele andere hessische Gemeinden auch, verfügte die Gemeinde Niederrodenbach bis zum 30.10.1961 nicht über ein eigenes Wappen.
Im Mittelpunkt des Dienstsiegels der Gemeinde Niederrodenbach stand der Hessische Löwe. Mit Schreiben vom 25.1.1961 - Niederrodenbach zählte ca. 3.600 Einwohner - beantragte der damalige Bürgermeister Hermann Knobel formell über den Landrat des Landkreises Hanau beim Hessischen Minister des Innern in Wiesbaden die Genehmigung zur Führung eines Gemeindewappens, "das im Dienstsiegel und auf Briefköpfen zukünftig geführt werden soll".
Gleichzeitig schrieb er an das Staatsarchiv in Wiesbaden: "Die Gemeinde wünscht, wie dies viele Gemeinden im Landkreis tun, zukünftig ein Wappen zu führen."
Zur Vorbereitung des Antrages an das Staatsarchiv hatte bereits vorher der in Niederrodenbach lebende Kunstmaler und Graphiker Jakob Wilhelm Günther einen Entwurf erarbeitet, "den wir Sie bitten zu prüfen und uns gegebenenfalls einen Gegenvorschlag zu unterbreiten".
Zu dem Wappenbild gab der Niederrodenbacher Bürgermeister Hermann Knobel noch folgende Erläuterungen:
Die Grundfarbe des Wappens ist rot. Es wird von links unten nach rechts oben von einem sandfarbenen Querfeld durchzogen, welches den Rodenbach darstellen soll.
Als Alternativvorschlag: Die Kinzig darstellen, Farbe hellblau. Das in dem sandfarbenen - bzw. hellblauen - Querfeld untergebrachte Spargelbund soll auf die besondere wirtschaftliche Bedeutung des Kinzigtaler Spargelanbaues hinweisen.
Der Spargelanbau in der Gemarkung Niederrodenbach kann bereits auf eine 30-jährige Tradition zurückblicken.
Etwa 1/6 aller Einwohner bauen Spargel an.
Der jährliche Bruttoerlös kann mit ca. 400.000,- DM angenommen werden.
Im Wappen links oben ist das Wappen der Grafschaft Hanau, zu der die Gemeinde Niederrodenbachfrüher gehörte, gezeigt. Im unteren rechten Feld ist der noch vorhandene und zur früheren Befestigungsanlage gehörende Wehrturm untergebracht.
Seit Jahren trägt seine Spitze ein Storchennest. Es war früher und ist auch heute noch ein Anziehungspunkt für viele Besucher.
Neben dem alten Kirchturm ist der Wehrturm eine weiteres Wahrzeichen der Gemeinde.
Die Antwort zum Wappenvorschlag vom Hauptstaatsarchiv 1961
Um die Bedeutung eines eigenen Wappens für die Gemeinde Niederrodenbach zu unterstreichen, bot der Bürgermeister an, die Angelegenheit gerne auch gemeinsam mit Herrn Jakob Günther in Wiesbaden mündlich zu erörtern. Bereits wenige Tage später erreichte den Bürgermeister die nicht erfreuliche Antwort des Hauptstaatsarchives vom 9. Februar 1961:
"Auf Ihr Schreiben vom 3 1. v. M. gestatten wir uns folgendes zu erwidern: Die übersandte Zeichnung stellt mit ihrer Beschriftung einen Entwurf für ein Siegel dar. Das darin enthaltene Wappenbild, das Sie dankenswerterweise im einzelnen erläutert haben, kann jedoch zu unserem Bedauern nicht gebilligt werden, da es einen grundlegenden heraldischen Fehler aufweist. Es widerspricht dem heraldischen Grundsatz möglichster Einfachheit. Der Entwurf vereinigt nämlich nicht weniger als vier Embleme miteinander, von denen zwei (das hanauische Wappen mit dem Schwan und der Turm mit dem Storchennest) auch noch Doppelbilder darstellen. Grundsätzlich müssen jedoch nach alten wie nach modernen heraldischen Gesichtspunkten Wappen so einfach wie möglich sein, um ihrer Anforderung, ein klares, weithin erkennbares und ausdrucksvolles Symbol des Wappeninhabers darzustellen, genügen zu können. Auf jeden Fall ist zu vermeiden, in dem Wappen eine gedrängte Fülle kleiner und kleinster Zeichen unterzubringen, die den Versuch machen, Tätigkeit und Geschichte des Ortes zusammenfassend darzustellen. Im Einzelnen weisen wir daraufhin, daß die Aufnahme des vollständigen hanauischen Schildes mit Helmzier in ein Gemeindewappen nicht angebracht ist. Hierfür kommt (nach dem heraldischen Grundsatz des pars pro toto und der politischen Lage) lediglich ein Teil aus dem hanauischen Wappenschild in Frage. Ferner ist durchaus zweifelhaft, ob das Spargelbund in ein Wappen der Gemeinde aufgenommen werden sollte, zumal der Anbau erst wenige Jahrzehnte alt und es zudem völlig ungewißist, wie lange sich diese Kultur halten wird. Es ist aber keinesfalls zu empfehlen, ein Emblem in einauf die Dauer geschaffenes Wappen aufzunehmen, das auf eine vielleicht nur vorübergehende wirtschaftliche Betätigung einzelner Einwohner des Ortes hinweist. Zur Aufnahme in ein Wappen eignen sich vielmehr in der Regel nur langüberlieferte gemeinsame Wahrzeichen einer Gemeinde, wie imvorliegenden Fall etwa der Turm mit dem Storchennest..."
Abschließend bietet das Hauptstaatsarchiv an, der Gemeinde eigene Vorschläge zu machen und sie durch einen dem Hauptstaatsarchiv bekannten Heraldiker ausführen zu lassen. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen und das Hauptstaatsarchiv am 8.3.1961 beauftragt, für ca. 90,- DM Honorarkosten des Heraldikers einen Entwurf für ein Gemeindewappen herstellen zu lassen. Zu dem Entwurf des Heraldikers Heinz Ritt aus Bad Nauheim für ein Niederrodenbacher Gemeindewappen beschloß die Gemeindevertretung unter ihrem Vorsitzenden August Noll in ihrer Sitzung am 18.8.1961 einstimmig:
"Der Entwurf des Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden für ein Gemeindewappen der Gemeinde Niederrodenbach wird angenommen".
Der Entwurf sah in Gold eine grüne Blätterkrone mit roten Steinen vor. Grundlage bildete das Niederrodenbacher Gerichtssiegel des 18. Jahrhunderts. Dieses enthielt eine Blätterkrone über einem Schild, die im Entwurf um die rote Farbe der Steine ergänzt zu einem Wappenbild vereinigt wurden. Die Reinzeichnungen gingen am 2.10.1961 im Rathaus ein und bereits am 5.10.1961 wurde erneut der Antrag auf Genehmigung dieses Wappens beim Hessischen Minister des Innern gestellt. Dem Antrag wurde auch das Gutachten des Hauptstaatsarchivs vom 29.9.1961 mit folgendem Wortlaut beigefügt:
Das Gutachten über das beantragte Gemeindewappen
Die Gemeinde Niederrodenbach hat seit einiger Zeit mit dem hiesigen Hauptstaatsarchiv wegen der Einführung eines Gemeindewappens verhandelt.
Dabei hatte sich die Gemeinde davon überzeugt, daß das in den beiliegenden Zeichnungen dargestellte Wappen einem neueren Entwurf, wie er zunächst geplant war, vorzuziehen ist.
Die abgebildete Blätterkrone stellt nämlich das Zeichen des Niederrodenbacher Gerichtssiegels dar, das schon aus dem 18. Jahrhundert stammt und wahrscheinlich, wie die Siegel der anderen Gemeinden des Amtes Bücherthal, im Jahre 1755 eingeführt worden ist. Dabei kann jedoch kein Zweifel bestehen, daß das in dieses amtliche Siegel übernommene Emblem ein Ortszeichen von Niederrodenbach ist, das dort schon seit langem gebräuchlich und bekannt war.
Das ist aus der Parallelität zu vielen anderen Fällen sicher zu schließen.
Die Blätterkrone von Niederrodenbach empfiehlt sich auch deswegen zur Übernahme in ein modernes Ortswappen, weil sie eine heraldisch völlig einwandfreie Form darstellt, die alle Forderungen erfüllt, die an ein Wappenbild zu stellen sind.
Aus diesem Grunde ist das vorliegende Wappen bereits in das vom Hauptstaatsarchiv herausgegebene Hessische Ortswappenbuch übernommen worden.
Dort finden sich auch eine entsprechende Beschreibung und kurze Begründung der Wappenherkunft.
Das Hauptstaatsarchiv unterstützt den Antrag der Gemeinde auf Verleihung eines Ortswappens nach beiliegendem Muster.
Die Wappenbeschreibung lautet:In Gold eine grüne Blätterkrone mit roten Steinen.
I.A.gez.
Dr. Demandt
Bereits vier Wochen später, am 10. November 1961, ging die Urkunde über die Genehmigung zur Führung eines Wappens im Niederrodenbacher Rathaus ein.
Wie die Gemeinde Oberrodenbach zu ihrem Wappen kam
Nach dem die Nachbargemeinde Niederrodenbach über ein eigenes Wappen in ihrem Dienstsiegel verfügte, wollte Oberrodenbach dem nicht nachstehen.
In einem kurz und knapp gehaltenen Brief vom 4.4.1962 schreibt der damalige Bürgermeister Richard Rosenberger an das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden:
"Die Gemeinde Oberrodenbach beabsichtigt ein Wappen einzuführen. Wir dürfen Sie deshalb hiermit um geeignete Vorschläge bitten."
Die Antwort vom Hauptstaatsarchiv 1962
Bereits am 28.4.1962 erhielt der Oberrodenbacher Bürgermeister die recht ausführliche Antwort des Hauptstaatsarchives vom 27.4.1962:
"Das Hauptstaatsarchiv ist gern bereit, Ihnen bei der Beschaffung eines Ortswappens behilflich zu sein. Geeignete Wappenvorschläge sind jedoch schwer zu machen, da die Gemeinde anscheinend keine eigenen wappenmäßigen Überlieferungen besitzt. Soweit mir bekannt ist, befindet sich jedoch in Oberrodenbach ein Bildstock des 18. Jahrhunderts, der auf der einen Seite ein Kruzifixus und auf der anderen Seite ein anderes Zeichen enthält, das möglicherweise als Ortszeichen gelten kann und daher für die Übernahme in ein Gemeindewappen besonders gut geeignet wäre. Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie sich dazu einmal äußern würden und vor allen Dingen ein Foto dieses Bildstockes beschaffen könnten, auf dem das genannte Zeichen so gut zu erkennen ist, daß es als Vorlage für eine Zeichnung dienen kann. Die Abbildung in dem Werk 'Hanau - Stadt und Land' (hrsg. vom Hanauischen Geschichtsverein 1954) ist mir bekannt, doch reicht die dortige Abbildung nicht als zeichnerische Vorlage aus. Sollte dort die Meinung bestehen, daß dieses Zeichen nicht als Wappenvorlage benutzt werden soll, dann könnte man an eine Kombination von Hoheitszeichen, die aber die frühere Geschichte des Ortes aussagen, denken. Da die Gemeinde jahrhundertelang dem St. Peterstift in Mainz gehörte und seit Mitte des 16. Jahrhunderts Kurmainz Hoheitsrechte geltend macht, wäre eine Kombination von deren Wappensymbolen, nämlich Rad und Schlüssel, für ein modernes Gemeindewappen geeignet. Wir bitten um Ihre Mitteilung."
Vorschläge von Prof. Dr. Ruppel
Angesichts dieser Antwort entschieden sich die Oberrodenbacher, ihren Ehrenbürger und HeimatforscherProf. Dr. Aloys Ruppel in Mainz um Hilfe zu bitten. Ruppel, der eine kleine Chronik über die Gemeinde Oberrodenbach geschrieben hatte, war zu dieser Zeit Ordinarius des Gutenberg- Lehrstuhls und Direktor des Gutenberg-Museums in Mainz.
In seiner Antwort vom 10.7.1962 schreibt Prof. Dr. Ruppel an Bürgermeister Richard Rosenberger:
"Da Oberrodenbach wohl die längste Zeit seiner bewußten Geschichte zum Mainzer Peterstift gehörte, möchte ich glauben, daß das Wappen dieses Stiftes (die beiden sich kreuzenden Schlüssel St. Peters) im neuen Wappen des Ortes aufgenommen werden sollten. Diese Schlüssel sind ja noch heute im Oberrodenbacher Wald auf einer ganzen Anzahl von Grenzsteinen zu sehen. Will man ein weiteres Zeichen hinzutun, so könnte man unter dem Wappenschild zwei sich parallel dahinschlängelnde Linien anbringen, die in denkbar größter Einfachheit einen Bach darstellen. Das wäre dann ein sogenanntes 'redendes' Wappen, dessen Zeichen aus dem Ortsnamen hergeleitet wäre. ..."
Ein halbes Jahr später griff Bürgermeister Rosenberger die Vorschläge von Prof. Dr. Ruppel unddes Hauptstaatsarchives auf und schickte einige Fotos von Bildstöcken nach Wiesbaden. Im Begleitschreibendazu verwies er darauf
"daß wir festgestellt haben, daß sich im Oberrodenbacher Wald auch eine Anzahl von Grenzsteinen befinden, auf denen die beiden sich kreuzenden Schlüssel St.Peters sich befinden. Oberrodenbach war wohl die längste Zeit seiner bewußten Geschichte zum Mainzer St. Peterstift gehörig. Wir sind der Auffassung, daß gerade das Wappen etwas über die frühere Geschichte unseres Dorfes aussagen soll.“
Die Darstellungen auf den Fotos der Bildstöcke aus der Oberrodenbacher Gemarkung eignetensich allerdings nach Auffassung des Hauptstaatsarchives nicht für eine heraldische Verwendung. Allerdingswar man in Wiesbaden dankbar für die Hinweise auf die Grenzsteine. In seiner Antwort vom 7.2.1963 schreibt nämlich Dr. Demandt vom Hauptstaatsarchiv:
"Die beiden sich kreuzenden Schlüssel des Symbols St. Peters sind wappenmäßig gut zu verwenden, vermitteln in Ihrem Falle außerdem eine klare geschichtliche Aussage über die Vergangenheit Ihres Ortes. Wir würden also vorschlagen, diese gekreuzten Schlüssel auf jeden Fall zu verwenden, sie allerdings mit einem weiteren Symbol zu verbinden, da die Schlüssel als Wappenemblem St. Peters ja nicht allein das Oberrodenbacher Ortswappen bestimmen können. Hier müßte noch ein örtliches Zeichen hinzutreten. Empfehlenswert ist ein Rückgriff auf den Ortsnamen, der sich gut für eine heraldische Darstellung eignet. Die Stammsilbe läßt sich durch eine Rodehacke, die Endung durch einen blauen Wellenbalken, der den Bach symbolisiert, darstellen. Aus diesen drei Emblemen, der gekreuzten Schlüssel, der Rodehacke und des Bachlaufes müßte also das Wappen aufgebaut werden ..."
Mit diesem Vorschlag waren die Oberrodenbacher weitestgehend einverstanden. Allerdings wurde, wie Bürgermeister Rosenberger am 19.2.1963 schreibt,
"von einigen Ortsbewohnern der Wunsch geäußert, die Farbe grün unter allen Umständen (evtl. als Einrahmung) mitzuverwenden, um darauf hinzudeuten, daß Oberrodenbach ringsum von Wald umgeben ist."
Zur Ansicht legte man einige Entwürfe einer Oberrodenbacher Künstlerin bei, die an der Gestaltung des Ortswappens großes Interesse zeigte. Leider befindet sich in den Akten der Gemeinde kein Hinweis auf den Namen der Künstlerin und auf die Entwürfe. Offenbar nach einem Wechsel des Sachbearbeiters legte Dr. Engelbert vom Hauptstaatsarchiv mit Schreiben vom 30.5.1963 drei Entwürfe des heraldischen Zeichners des Hauptstaatsarchives dem Oberrodenbacher Bürgermeister vor. Dabei gab man dem Entwurf Nr. 1 den Vorzug, da er am klarsten und auch aus weiter Entfernung am deutlichsten die für die Gemeinde Oberrodenbach typischen Symbole zur Geltung brachte.
Es waren dies: Bach, Rodehacke und Schlüssel.
Die Meinung der Oberrodenbacher Gemeindevertreter
Die Oberrodenbacher Gemeindevertretung war allerdings anderer Meinung und favorisierte laut Brief vom 18.10.1963 einen anderen Entwurf mit kleinen Änderungen.
Danach sollten die Hacken ins grüne Feld, die Schlüssel dagegen ins gelbe Feld, weil dies mit den katholischen Kirchenfarben gelb/weiß harmonisiere.
Als Trennungslinie zwischen den beiden Feldern sollte der Bachlauf dienen. Ähnlich wie in Niederrodenbach mußten sich aber auch die Oberrodenbacher vom Hauptstaatsarchiv heraldisch belehren lassen, denn mit Schreiben vom 24.10.1963 teilte die Wiesbadener Behörde mit, daß man die von der Gemeindevertretung vorgeschlagenen Änderungen nicht gut heißen könne, da diese Wünsche gegen alte Regeln der Heraldik verstoßen würden
"auf Grund deren niemals in einem Wappenfeld Metall auf Metall (dh. Weiß und Gelb = Silber und Gold) bzw. Farbe auf Farbe (dh. Rot, Blau, Schwarz und Grün) gesetzt werden darf. Es ist daher heraldisch falsch, in Grün schwarze Hacken bzw. in Gelb silberne Schlüssel zu setzen."
Der Gemeinde wurde deshalb nahegelegt, es bei dem Entwurf des Heraldikers zu belassen. Weiter wurde empfohlen, den Wellenbalken nicht durch einen Bach zu ersetzen, da dieser die beiden Hauptsymbole (Hacke und Schlüssel) in die Ecke des Schildes abdrängen und dadurch deren Aussagewert verringern würde. Durch den Wellenbalken sei außerdem die letzte Silbe des Ortsnamens sinnfällig zum Ausdruck gebracht. Aufgrund dieser Ausführungen beschloß die Oberrodenbacher Gemeindevertretung im Januar 1964:
"Die Einführung eines Ortswappens wird einstimmig beschlossen. Von den durch das Hauptstaatsarchiv gefertigten Entwürfen soll folgender Entwurf das künftige Ortswappen sein: auf grünem Grund die gekreuzten Schlüssel (Peterstift zu Mainz), auf gelbem Grund die gekreuzten Rodehacken und als Trennlinie der Rodenbach."
Daraufhin wurde das Hauptstaatsarchiv am 29.1.1964 mit der Anfertigung der Reinzeichnung beauftragt und beim Hessischen Minister des Innern die Genehmigung zur Führung eines Ortswappens beantragt. Die Genehmigungsurkunde vom 20.7.1964 wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht und ging dem Bürgermeister am 5. August 1964 zu.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Oberrodenbach,
Landkreis Hanau, Regierungsbezirk Wiesbaden
Der Gemeinde Oberrodenbach im Landkreis Hanau, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 1. Juli 1969 (GVBL. S. 103) das nachstehende beschriebene Wappen genehmigt worden:
"Von Grün und Gold wellenförmig schräg geteilt: oben zwei silberne Schlüssel gekreuzt, unten zwei grüne Rodehacken gekreuzt."
Wiesbaden, 20.07.1964
Der Hessische Minister des Innern
IVb 2 – 3 k 06 – 22/64"
Ein Wappen und eine Fahne für die neue Gemeinde Rodenbach
Mit dem Zusammenschluß der beiden ehemals selbständigen Gemeinden Ober- und Niederrodenbach am 1. März 1970 gingen nicht nur die Organe (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung), sondern auch die Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinden unter.
Für die neue Gemeinde mußte deshalb ein neues Wappen gefunden werden. Über das Aussehen des neuen Wappens diskutierten die alten Gemeindevertretungen der Ortsteile jeweils separat in ihrer letzten Sitzung vor dem Zusammenschluß am 26.2.1970. Beiden Gemeindevertretungen lagen gleichlautende Vorlagen der jeweiligen Gemeindevorstände vor. Danach wurde vorgeschlagen, daß die Gemeinde Rodenbach gemäß Schreiben des Hessischen Staatsarchivs in Wiesbaden das bisherige Wappen der Gemeinde Niederrodenbach führen soll, nämlich die grüne Blätterkrone mit roten Steinen auf gelbem Grund. Außerdem schlugen die Gemeindevorstände den Gemeindevertretungen vor zu beschließen, daß die neue Gemeinde erstmals eine Flagge führen soll.
Hinsichtlich der Flagge lagen den Gemeindevertretungen verschiedene Vorschläge vor. Im Hanauer Anzeiger wird über die Sitzung der Gemeindevertretung Oberrodenbach wie folgt berichtet:
"Nicht ganz einer Meinung waren die ... Gemeindevertreter ... mit der Einführung eines Wappens für die neue Gemeinde Rodenbach ... Gemeindevertreter Börner (CDU) vertrat die Meinung, daß die Einführung eines Wappens für die neue Gemeinde verfrüht sei ... Außerdem befürwortete Börner ein Wappen mit Symbolen beider Gemeinden, um somit dem Gemeindezusammenschluß auch in einem neuen Wappen Ausdruck zu verleihen ... Einstimmigkeit hingegen bestand über die Farben der neuen Gemeindeflagge, die die Farben rot und gelb und das Wappen in einem weißen Karo in der Mitte trägt."
Das von dem Vorsitzenden verlesene Gutachten des Hauptstaatsarchives war vom Bürgermeister der Gemeinde Niederrodenbach beantragt worden und ging beiden Gemeinden am 14.2.1970 mit folgendem Wortlaut zu.
Gutachten Hauptstaatsarchiv 1970
"Gutachten des Hessischen Hauptstaatsarchives vom 13.2.1970 (Aktz.: 515/70/Dr.Kr/V) Zu der Frage, wie das künftige Wappen der Gemeinde Rodenbach gestaltet werden soll, nehmen wir gutachtlich wie folgt Stellung:
Ein älteres Siegel, das als Grundlage für die Schaffung eines modernen Gemeindewappens dienen konnte, lag nur bei der Gemeinde Niederrodenbach in Gestalt der Laubkrone vor. Hier handelt es sich um ein sehr schönes Wappenzeichen, das bisher nur in einer hessischen Gemeinde als einziges Symbol geführt wird, nämlich von Niederrodenbach. Da ein einziges ansprechendes Wappensymbol in der Regel auch künstlerisch viel eindrucksvoller wirkt, als eine Verbindung mehrerer Symbole, würden wir es für richtig halten, wenn auch die neue Gemeinde Rodenbach die grüne Blätterkrone auf goldenem Grund als Wappen führen würde. Nur für den Fall, daß diese Lösung unter keinen Umständen erreicht werden kann, könnten wir dazu raten, außer der Blätterkrone auch zwei gekreuzte Rodehacken in einen dann wellenförmig schräggeteilten Schild aufzunehmen. Damit wären zwei Elemente aus dem Niederrodenbacher Wappen übernommen, die in der beliebten Form des 'redenden Wappens' auf den Ortsnamen ('roden' und 'bach') hindeuten. Dagegen würden wir davon abraten, die silbernen Schlüssel als Hinweis auf die frühere Verbindung der Gemeinde Oberrodenbach zum Petersstift in Mainz in das Wappen aufzunehmen, da diese ein sehr oft benutztes Wappensymbol darstellen. Zwar könnte für ihre Aufnahme sprechen, daß sie auf alten Grenzsteinen in der Gemarkung Oberrodenbachs überliefert sind. Doch ist nicht bekannt, daß sie auch im Siegel der Gemeinde benutzt wurden; es könnte sich bei den Steinen lediglich um die Kennzeichnung der Grenzen des Klosterguts handeln. Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Vertretungskörperschaften Ihrer beiden Gemeinden sich für ein Wappen entscheiden würden, das nicht mit zu vielen Symbolen belastet ist, und damit in diesem Fall die gewiß auch gewichtigen historischen Erinnerungen gegenüber künstlerischen Erwägungen zurückstellen würden. Einen Durchschlag dieses Schreibens senden wir gleichzeitig an die Gemeinde Oberrodenbach.
Mit vorzüglicher Hochachtung
i.A. gez. Kropat Dr. Kropat"
Der Entwurf für die neue Gemeindefahne, der von beiden Gemeinden akzeptiert wurde, sah eine rote und eine gelbe Fahnenbahn vor, in der Mitte durch einen weißen Rhombus unterbrochen, in dem das Wappen enthalten ist. Mit Schreiben vom 20. März 1970 beauftragte der bis zur Neuwahl eines neuen Bürgermeisters als Staatsbeauftragter eingesetzte frühere Bürgermeister der Gemeinde Niederrodenbach, Hermann Knobel, das Hauptstaatsarchiv durch einen Heraldiker einen Entwurf fertigen zu lassen, der dem Genehmigungsantrag an das Innenministerium beigefügt werden könne. Nach einigen Vorschlägen des Wappenzeichners Heinz Ritt einigten sich die Staatsbeauftragten dann letztendlich auf einen Entwurf, der im Gutachten des Hessischen Hauptstaatsarchivs vom 31.Juli 1970 wie folgt beschrieben ist:
"HESSISCHES HAUPTSTAATSARCHIV 6200 WIESBADEN – MAINZER STRAßE 8 Tgb.-Nr. 2937/70 31. Juli 1970
Gutachten über den Flaggenentwurf für die Gemeinde Rodenbach Kreis Hanau
Die Gemeindevertretungen der früheren Orte Nieder- und Oberrodenbach, die jetzt zur Gemeinde Rodenbach vereinigt sind, hatten am 26. Februar 1970 beschlossen, das bisherige Wappen der Gemeinde Niederrodenbach auch von der neugebildeten Gemeinde Rodenbach weiterführen zu lassen.
Nunmehr wünscht diese Gemeinde auch die Verleihung einer Flagge. Der vorliegende Entwurf zeigt in der von Rot und Gelb gespaltenen Flaggenbahn oben das Wappensymbol der Gemeinde, die grüne Laubkrone. Er ist von dem Wappenzeichner Heinz Ritt künstlerisch und heraldisch einwandfrei gestaltet. Das Hessische Hauptstaatsarchiv befürwortet daher den Antrag der Gemeinde Rodenbach auf Flaggenverleihung. Die Flaggenbeschreibung lautet:
'Die Flagge zeigt die beiden Farben Rot und Gelb, oben eine grüne Laubkrone.'
i.A. gez. Kropat Dr. Kropat"
Die Urkunde mit der Genehmigung eines Wappens und einer Flagge für die neue Gemeinde Rodenbach ging kurz vor Weihnachten, am 20. Dezember 1970, im Rathaus ein.
Anläßlich des 975-jährigen Gemeindejubiläums wurde zur Ausschmückung der Festzugsstraße eine 80x200 cm große Jubiläumsfahne in großer Stückzahl (ca. 300 Exemplare) hergestellt und an interessierte Einwohner verkauft. Sie unterscheidet sich von der offiziellen Gemeindefahne dadurch, daß im oberen Teil der rot-gelb gestreiften Fahnenbahnen nicht die grüne Laubkrone allein, sondern das gesamte Wappen mit Blätterkrone und Wappenschild abgebildet ist. Um Mißbrauch mit dem Gemeindewappen zu vermeiden und um sicher zu stellen, daß die Organe der Gemeinde über einzigartige Urkunden, Briefköpfe und Repräsentationsgeschenke mit dem Gemeindewappen verfügen, hat die Gemeindevertretung am 24.4.1986 eine besondere Satzung zum Schutze des Gemeindewappens beschlossen. Danach kann der Gemeindevorstand Dritten auf Antrag und im Einzelfall die Verwendung des Gemeindewappens gestatten. Bei der Darstellung des Rodenbacher Wappens in Briefen, Siegeln, Repräsentationsartikeln, Fahnen etc. lassen sich zwei unterschiedliche Ausführungsvarianten erkennen, die gleichberechtigt nebeneinander stehen. Zum einen handelt es sich um die Variante mit Strichen im linken oberen Rand des Wappenschildes und zwischen den Steinen in der Blätterkrone. Zum anderen findet sich die Variante, die ohne derartige Striche auskommt. Bei diesen Strichen handelt es sich um Schattierungselemente, die eine größere Plastizität des Wappens bewirken sollen. Diese Schattierungen, wie im übrigen auch die auffällige Gestaltung der beiden oberen Ecken des Wappenschildes, sind "Markenzeichen" des Heraldikers Heinz Ritt aus Bad Nauheim. Diese im Rahmen der heraldischen Freiheit dem Künstler und Wappenzeichner eingeräumten Spielräume und Gestaltungselemente zählen nicht zu den heraldischen Merkmalen, die in einer Wappenbeschreibung festgehalten werden. Diese Elemente können je nach Geschmack und Verwendungszweck des Wappens weggelassen werden, ohne das Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinde Rodenbach an sich zu verfälschen.