Infos zur Infrastruktur
Bordsteinrampen sind nicht zulässig
Bei Ortsbegehungen fällt immer wieder auf, dass an einigen Straßen im Rodenbacher Gemeindegebiet Auffahrrampen von Straßenanliegern vor die Grundstückszufahrten gelegt oder sogar in der Straßenrinne befestigt wurden.
Diese Rampen bestehen aus unterschiedlichen Materialien, dienen als Überfahrhilfen und sollen den Anliegern ein bequemeres Zufahren ermöglichen.
Die Auffahrrampen beeinträchtigen die Oberflächenentwässerung der Straße.
Wenn das Wasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, kann dies zu Überschwemmungen führen und die öffentliche Infrastruktur unnötig belasten.
Auch stellen sie ein Verkehrssicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, dar.
Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbehinderung können über die Keile stolpern und sich ggf. verletzen.
In den Wintermonaten ist es zudem ein Sicherheitsrisiko bei der Durchführung des Winterdienstes.
Sollte eine Rampe ungünstig mit dem Schneepflug erfasst werden, könnte sie unkontrolliert in den Verkehrsraum gelangen.
Hierbei können sowohl Sach- als auch Personenschäden entstehen.
Aus diesen Gründen sind Auffahrrampen im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig. Die Erlaubnis für eine Auslegung der Rampen kann nicht erteilt werden.
Wir bitten die betroffenen Straßenanlieger, die Bordsteinrampen zu entfernen.
Es ist wichtig, dass private Grundstückseigentümer alternative Lösungen finden, um das Überqueren von hohen Bordsteinen sicherer zu gestalten.
Dies kann durch den Bau einer abgesenkten Einfahrt erfolgen.
Auf Antrag kann die Herstellung einer Bordsteinabsenkung/Gehwegüberfahrt durch das Bauamt als Straßenbaulastträger genehmigt werden.
Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung sind durch den Anlieger zu tragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Hinweis:
Die Auslegung von Rampen im öffentlichen Straßenraum stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dar.
Die Ausübung einer Sondernutzung ohne die erforderliche Erlaubnis ist gem. § 23 FStrG bzw. § 51 HStrG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
In den Fällen, in denen die Anwohner unerlaubt die Rampen mithilfe von Schrauben an der Straße/Bordstein befestigt haben, handelt es sich um eine Beschädigung der Straße und somit um eine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB).
Schachtregulierungsarbeiten in Rodenbach
Aufgrund von Schachtregulierungsarbeiten in Rodenbach, wurden im Bereich der Jahnstraße, Hainstraße und Wiesenstraße, Haltverbotzonen eingerichtet um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Die Arbeiten beginnen am Montag, den 25.11.2024 und dauern je Schacht ca 1,5 Stunden an.
Wir bitten um Ihr Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
Rodenbach, den 22.11.2024
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag
Johanna Fritsch
Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird erweitert!
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
die Nachfrage nach öffentlichen Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge nimmt stetig zu, so auch in Rodenbach.
In ganz Deutschland ist man insgesamt schon auf einem guten Weg, dennoch bestehen große Herausforderungen bei der Umsetzung,
insbesondere bei der Platzierung und Verfügbarkeit von Ladestationen, der Abrechnung von Ladevorgängen und der Kompatibilität von
verschiedenen Ladesystemen.
Mit Fördermitteln des Bundes können wir in Rodenbach nun sieben weitere Normalladestationen mit jeweils zwei Ladepunkten à 22kW/h bauen.
Wir haben bereits zwei Ladesäulen (eine davon mit zwei Ladepunkten) in Niederrodenbach, welche von den Kreiswerke Main-Kinzig GmbH betrieben werden.
Die sieben weiteren Normalladestationen, die durch das Unternehmen Chargemaker GmbH aus Frankfurt installiert und zukünftig betrieben werden, sollen in Niederrodenbach und Oberrodenbach platziert werden.
Die Standorte in Niederrodenbach sind am Bahnhof, an der Rodenbachhalle und an der Bulauhalle.
In Oberrodenbach eignen sich Flächen an der Sportanlange Hainmühle, am Bürgertreff, an der Südhanghalle und im Lochseif.
Die Firma EBT Elektrobau GmbH Thüringen aus Erfurt, stellt für den Stromnetzbetreiber EAM den Stromanschluss mit den dazugehörigen Tiefbau-, Leitungs- und Verlegearbeiten her.
Die Bauhofmitarbeiterinnen und Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Rodenbach werden vor der Bauphase die Flächen für die Standorte der Ladesäulen bereinigen.
Während der Bauarbeiten wird es zwangsläufig zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen.
Dafür bitte ich Sie bereits vorab um Verständnis.
Unser Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern in Rodenbach anzubieten.
Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister
Errichtung einer öffentlichen E-Ladesäule in der Erfurter Straße
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ich freue mich, Ihnen die Installation einer neuen E-Ladesäule in der Erfurter Straße bekannt zu geben.
Mein Dank geht an den Anlagenbetreiber sowie Koordinator Kreiswerke Main-Kinzig GmbH, den Netzbetreiber EAM für den erforderlichen Stromnetzanschluss, die Firma EBT Elektrobau GmbH Thüringen als beauftragtes Tiefbau-Unternehmen sowie die Firma Anzinger als beauftragtes Installations-Unternehmen, welche gemeinsam maßgeblich für eine schnelle Umsetzung gesorgt haben.
Der Grundstückseigentümer unterstützt dieses Projekt ebenfalls vollumfänglich.
Die Ladesäulen der Firma Compleo Charging Solutions AG können auf zwei verschiedene Möglichkeiten genutzt werden, um ein Elektrofahrzeug mit dem Stromtarif „Ökopower“ der Kreiswerke Main-Kinzig aufzuladen: via ad-hoc Ladung über das Smartphone oder via RFID-Roaming-Ladekarte.
Es können zwei Fahrzeuge parallel mit einer AC-Ladeleistung von jeweils bis zu 22kW betankt werden.
Ein großer Vorteil der E-Ladestation ist außerdem die Ausbaufähigkeit von bis zu 14 Ladepunkten.
Ab voraussichtlich Mitte November kann in der Erfurter Straße Strom getankt werden.
Die Kreiswerke Main-Kinzig sind ausschließlich Ladestationsbetreiber dieser eichrechtskonformen Ladeinfrastruktur und verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Anlage.
Der Ladevorgang findet zu den Konditionen statt, die der jeweilige Elektrofahrzeug-Fahrer mit seinem Ladekartenvertrag akzeptiert hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kreiswerke Main-Kinzig unter_
https://www.kreiswerke-main-kinzig.de/privatkunden/erneuerbare-energien/e-mobilitaet/oeffentliche-ladeinfrastruktur
Mit diesem Projekt gehen wir einen wichtigen Schritt Richtung nachhaltige Mobilität!
Weitere E-Ladesäulen sind zunächst am Bürgerhaus in Niederrodenbach und im Neubaugebiet Südlich der Adolf-Reichwein-Straße am geplanten Einkaufsmarkt vorgesehen.
Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister