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Kommunale Wärmeplanung

Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Gemeinde Rodenbach dazu verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Wärmebedarfsplan Rodenbach (Quelle: Wärmeatlas Hessen 2025)

Wärmebedarfsplan Rodenbach mit Legende
Wärmebedarfsplan Rodenbach mit Legende

Die Gemeindevertretung hat schon in 2023 beschlossen, eine kommunale Wärmeplanung zu beauftragen und einen Förderantrag zu stellen.
Die Förderzusage kam Ende Oktober 2024, sodass die Erstellung des Wärmeplans nun zu 100% über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.

Erstellt wird der Plan durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK).

Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, eine Strategie zu entwickeln, wie alle Gebäude in Rodenbach bis 2045 klimaneutral und nachhaltig mit Wärme versorgt werden können.
Dabei wird nicht nur das Ziel der Klimaneutralität, sondern auch die Aspekte der Energiepreise und der Versorgungssicherheit, die für die Menschen vor Ort von großer Bedeutung sind, berücksichtigt.

Auf dieser Seite möchten wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand sowie über Beteiligungsmöglichkeiten informieren.

Was ist kommunale Wärmeplanung?

In Deutschland sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG).
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten.
Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.
Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze.
Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt.

Wie entsteht der kommunale Wärmeplan?

1. Bestandsaufnahme

Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt.
Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt.

2. Potentialanalyse

Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können.
Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt.

3. Zielszenario

Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte.

4. Strategie

Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt.
Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.

Was bringt mir die Wärmeplanung?

Im Wärmeplan wird zusammengefasst, welche Heizoption für welches Gemeindegebiet am besten geeignet ist.
Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze.
Der Wärmeplan bietet somit eine gute Datenbasis für Investitionsentscheidungen – sei es bei Ihnen zuhause oder bei wirtschaftlichen Akteuren, die an der Wärmeversorgung unserer Gemeinde beteiligt sind.

Muss ich Zugang zu meinem Grundstück gewähren oder Daten liefern?

Nein, weder noch.
Das von uns beauftragte Planungsbüro kann auf vorhandene Wärme- und Energiedaten zu allen Gebäuden zurückgreifen, die beispielsweise den Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen.
Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung.
Im veröffentlichten Wärmeplan werden somit Daten ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, d.h. in einer Weise, die keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zulässt.

Kommen mit der Wärmeplanung Verpflichtungen auf mich zu?

Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung wird Sie in erster Linie zu nichts verpflichten.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre aktuell eingebaute Heizung bis ins Jahr 2044 weiterbetreiben. Sie alleine entscheiden im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ob und wann Sie Ihre Heizung erneuern.
Weitere Informationen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie unter:
BMWSB Gebäudeenergiegesetz - BMWSB

Ab wann muss meine Heizung mit 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden?

Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt bei Erneuerung der Heizung die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung (65% erneuerbare Energien) spätestens zum 30. Juni 2028.

Bis dahin ist der Einbau einer fossilen Gas- oder Ölheizung noch erlaubt, jedoch mit einer verbindlichen Informationspflicht über die Notwendigkeit der Umstellung auf erneuerbare Energien ab 2029.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen über die

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Information zur Förderung

Titel des Vorhabens:

KSI: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Rodenbach

Laufzeit:

01.01.2025 bis 31.12.2025

Förderkennzeichen:

67K28986

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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