Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege
Nr. 99076007131000Leistungsbeschreibung
Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.
Unterstützende Institutionen
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel