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Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller

Reisegewerbekarte, Wandergewerbe, Schausteller

Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in Rodenbach haben und ein Reisegewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Reisegewerbekarte.

Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Reisegewerbekarte sind.

Ein Reisegewerbe üben Sie aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder

- ausserhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder
- ohne gewerbliche Niederlassung

selbständig oder unselbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.

Eine Erlaubnis für Reisegewerbe benötigen Sie ebenfalls für selbständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller.

Jeder der ein Reisegewerbe ausüben möchte, benötigt eine eigene Reisegewerbekarte (also auch alle Angestellte und Aushilfen!) Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar!

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit erforderliche Voraussetzungen erfüllen.



Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.

Zu beantragen beim Bürgerbüro, wenn Sie in Rodenbach wohnen. Sofern Sie außerhalb Rodenbachs wohnen, wenden Sie sich bitte an das Rathaus Ihrer Heimatgemeinde.

Umsatzsteuerheft
Zu beantragen beim Finanzamt

Zwei Passbilder neueren Datums

Bei einem Antrag für Verkauf von Lebensmitteln bitte Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorlegen und mit dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Gelnhausen Tel: 06051-973718 in Verbindung setzen.

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