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01.09.2023

Informationen zur Landtagswahl am 08.10.2023 

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Das Briefwahlbüro der Gemeinde Rodenbach ist seit dem 28.08.2023 im Rathaus, Buchbergstr. 2, geöffnet.
Hier können alle in Rodenbach Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen, wenn sie an dem Wahlsonntag daran gehindert sind, ein Wahllokal aufzusuchen.

Wahlberechtigte die verreisen wollen, haben die Möglichkeit einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen, auf dem Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zu vermerken sind und der eigenhändig unterschrieben sein muss.
Hinsichtlich der Angabe einer Urlaubsanschrift unbedingt die genaue Adresse angeben, damit Fehlleitungen vermieden werden.
Bei Verwandtschaftsbesuchen o. ä. ist es wichtig, den Namen der Familie anzugeben, bei der man sich aufhält.
Die Anträge können auch per Fax an die Fax-Nummer 06184 59956 oder per E-Mail an buergerbuero@rodenbach.de gestellt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist laut Gesetz nicht erlaubt.

Hier können Sie die Briefwahl bequem online beantragen.
Zur eindeutigen Identifizierung benötigen Sie die Nummer des Wahlbezirks und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses.
Diese finden Sie im Kopf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe beginnt am 28.08.2023 und soll bis spätestens 17.09.2023 erfolgen.
Auf der Rückseite ist bereits ein Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen aufgedruckt.

Bitte achten sie darauf, dass an ihren Briefkästen die Namen sämtlicher Wahlberechtigten gut lesbar angebracht sind.
Andernfalls kann eine Zustellung der Wahlbenachrichtigungen nicht erfolgen!

Es ist auch möglich, während der Öffnungszeiten direkt im Briefwahlbüro im Rathaus zu wählen.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 07:30 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 07:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag, 07:00 bis 12:30 Uhr
Freitag, 07:30 bis 12:30 Uhr

Das Briefwahlbüro schließt am Freitag, 06.10.2023 um 13:00 Uhr.
Danach ist Briefwahl nur noch für den Personenkreis möglich, der nachweist, dass er wegen plötzlicher Erkrankung am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 18.00 Uhr, im Rathaus, Buchbergstraße 2, eingehen.
Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauswertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden.
Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt im Rathaus, Buchbergstraße 2, abgeben oder abgeben lassen.
Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Bernd Weber

Bürgerbüro
Stellv. Amtsleiter
Gemeindewahlleiter

Buchbergstr. 2
63517 Rodenbach

Raum: 4a
06184 599-13
06184 599-56
bernd.weber@rodenbach.de (B. Weber)
buergerbuero@rodenbach.de (Bürgerbüro)
https://www.rodenbach.de/

Vanessa Wegfahrt

Bürgerbüro
Sachbearbeiterin
Stellv. Gemeindewahlleiterin

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

Raum: Bürgerbüro
06184 599-14
06184 599-56
buergerbuero@rodenbach.de (Bürgerbüro)
vanessa.wegfahrt@rodenbach.de (V. Wegfahrt)
https://www.rodenbach.de/

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter www.wahlen.hessen.de.

Auch zur Landtagswahl 2023 werden wir die vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend wieder auf unserer Homepage unter Wahlergebnis präsentieren.
Das Wahlergebnis wird vom Wahlamt parallel zur Ergebniserfassung ständig aktualisiert, so dass interessierte Wähler*innen bereits ab dem ersten übermittelten Wahlbezirk die Ergebnisermittlung mitverfolgen können.

Rodenbach, den 29.08.2023

Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
Bernd Weber

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