Altersteilzeit Förderung
Nr. 99038009027000Leistungsbeschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales