Anerkennung eines ausländischen juristischen Abschlusses
Nr. 99146005007001Leistungsbeschreibung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium der Justiz
Justizprüfungsamt I
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
Rechtsbehelf
Widerspruch
Bemerkungen
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.