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31.01.2024

Bekanntmachung für Unionsbürger zur Wahl des 10. Europäischen Parlaments

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

An dieser Wahl können Sie aktiv in Deutschland teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  1. Die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,

  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  3. seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im Wahlgebiet bewohnen

  4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedsstaat der EU, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind,

  5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind.

    Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag!
    Sie haben bisher keinen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis in Rodenbach gestellt, wollen aber in Deutschland wählen?

    Gerne können Sie dies im Bürgerbüro der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach nachholen.


    WICHTIG: Durch die Absenkung des Wahlalters auf das 16. Lebensjahr (Geburt ab dem 09.06.2008 und früher) müssen Unionsbürger, die erst seit der letzten Wahl zum Europäischen Parlament wahlberechtigt geworden sind,
    diesen Antrag stellen um Ihre Wahlberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland zu wahren
    .

    Der Antrag kann auch als Formular beim Wahlamt der Gemeinde Rodenbach beantragt werden.

Rodenbach, den 31.01.2024

Der Gemeindevorstand

Im Auftrag

Bernd Weber

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