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Ehrenamtspauschale geltend machen

Nr. 99030003027000

Leistungsbeschreibung

Üben Sie eine Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft (z.B. Verein oder Stiftung) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Kommune, Land, Bund) aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840,00 Euro (bis 31. Dezember 2020: 720,00 Euro) im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).

Begünstigte Tätigkeiten sind u.a.:

  • Vorstand, Kassierer
  • Platz- oder Gerätewart
  • Bürokraft
  • Reinigungskraft

Nicht begünstigt sind u.a.:

  • Amateursportler
  • Helfer beim Vereinsfest
  • Helfer bei Altmaterialsammlung

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Steuern steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Steuerbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.

Zudem ist der Auftraggeber (Verein, Stiftung, juristische Person des öffentlichen Rechts) wegen der evtl. lohnsteuerlichen Folgen über die Inanspruchnahme der Ehrenamtspauschale zu informieren. Sollten diesbezüglich Fragen bestehen, hilft auch das für den Auftraggeber zuständige Finanzamt weiter.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

02.07.2021
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