Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
Nr. 99005109169000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Voraussetzungen
- Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
- Sie müssen einen Einzelhandel ausüben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege