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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer im Inland beantragen

Nr. 99018161001000

Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erteilt.  

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den verlinkten PDF-Antrag aus und reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 4 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate),
  • Zuverlässigkeitserklärung
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können verwaltungsrechtliche Klage einreichen.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Gebühren

  • Gebühr: 80,00 Euro

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

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