Seiteninhalt
Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Nr. 99006037014000Leistungsbeschreibung
Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.
Verfahrensablauf
- Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.
Voraussetzungen
Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.11.2020