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Staatliche Anerkennung reglementierter Sozialberufe/Fachkräfte Soziale Arbeit beantragen (Inland)

Nr. 99018095016000

Leistungsbeschreibung

Nachdem Sie einen Bachelor- oder Diplomabschluss an einer hessischen Hochschule in einem Studiengang der Sozialen Arbeit sowie eine Praxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert haben, können Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge an Ihrer Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft die Voraussetzungen. Wurden alle erforderlichen Leistungen nachweislich erbracht, wird Ihnen die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt.

Die Praxisphase kann je nach Hochschule studienintegriert oder im Anschluss an das Studium als Berufspraktikum abgeleistet werden.

Die Hochschulen beraten und begleiten ihre Studierenden, Absolventinnen und Absolventen während der Praxisphase.

Die staatliche Anerkennung steht für eine vertiefte Eignung und Befähigung zu eigenverantwortlicher Arbeit in allen Bereichen der sozialen Arbeit und Sozialverwaltung. Sie wird in der Berufspraxis als Einstellungs- und Vergütungskriterium relevant. Darüber hinaus bietet die staatliche Anerkennung einen öffentlich-rechtlichen Berufsschutz, indem sie die Verankerung in unterschiedlichen Rechtsgebieten regelt, zum Beispiel beim Dienst- und Datenschutzrecht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis eines Bachelor oder Diplomabschlusses in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule
  • Zeugnis der abgeschlossenen Berufspraxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes
  • Schriftliche Bestätigung der Teilnahme an der Praxisbegleitveranstaltung

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihres Fachbereichs über die jeweilige Antragsfrist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Im Fall eines Nichtbestehens des Kolloquiums ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann schriftlich Widerspruch eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Gebühren

  • Gebühr: 60,00 Euro
    für die Beantragung der Urkunde der staatlichen Anerkennung (gemäß der hessischen Verwaltungskostenordnung)
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