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24.10.2023

Eine Ära endet: Der Kinderreisepass wird abgeschafft!

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung


Nach dem 31.12.2023 dürfen für deutsche Staatsangehörige vor Vollendung des 12. Lebensjahres keine Kinderreisepässe (KRP) mehr ausgestellt werden.
Kinderreisepässe, deren Gültigkeitsdauer darüber hinaus geht, bleiben bis zum angegebenen Datum gültig.

Für die Ausreise aus Deutschland wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt.
Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr (Beginn der allg. Ausweispflicht) noch nicht vollendet haben.
Hier war der Kinderreisepass (alt: Kinderausweis) die erste Wahl, da dieser verlängert und gegebenenfalls auch mit neuen Lichtbildern versehen werden konnte.
Hinzu kam, dass der KRP von den Antragsbehörden direkt ausgestellt wurde und keine langen Bearbeitungszeiten entstanden.

Ab dem 01.01.2024 dürfen nur noch hochsichere Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass mit Chip) ausgestellt werden.
Auch die Verlängerung von noch gültigen KRP entfällt dann ersatzlos.

Für Reisen innerhalb der EU genügt ein mehrjährig gültiger Personalausweis, für Reisen ausserhalb der EU muss, ebenso wie für Erwachsene, ein mehrjährig gültiger Reisepass beantragt und ausgestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer dieser Dokumente schwankt teilweise sehr stark, zwischen 3 und 5 Wochen.

Die Kosten für die Dokumente betragen bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, für den Personalausweis 22,80 € und für den Reisepass 37,50 €.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann.
Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes dann nicht mehr möglich.
Das Ausweisdokument wird dann vorzeitig ungültig.

In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass).

Sprechen Sie die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, gerne auch telefonisch unter 06184 59966, an, wenn Sie Fragen zum Kinderreisespass bzw. zu neuen Ausweisdokumenten für Ihre Kinder haben.

Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
Bernd Weber

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