Feststellung als Nachrückerin für die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rodenbach
Der unter der laufenden Nummer 110 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU, Herr Waldemar Adam, hat zum 11.06.2021 sein Mandat niedergelegt.
Somit ist sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 11.06.2021 erloschen.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrückerin zum 11.06.2021 die noch nicht berufene Bewerberin
Frau Renate Hopp,
fest.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter
Michael Juracka
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Amtsleiter
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
Raum: 6
06184 599-17
06184 599-56
michael.juracka@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rodenbach, den 17.06.2021
Gido Puhl
Gemeindewahlleiter