Öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
BEKANNTMACHUNG
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 1. Juni 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 – 2028) gefasst.
Die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
von Mittwoch, 14.06.2023 bis einschließlich Mittwoch, 21.06.2023
während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 23, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll (an Gemeindevorstand Rodenbach, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Rodenbach, den 09.06.2023
Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
Kathrin Schäfer
Hauptamt