Sprungziele
Seiteninhalt
21.09.2023

Die Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises (MKK) unterstützen die Initiative des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) zum Bürokratieabbau


Präsentation HSGB - Halt! So geht es nicht weiter!
Präsentation HSGB - Halt! So geht es nicht weiter!

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

zu Ihrer Kenntnis veröffentlichen wir die Pressemeldung zur Pressekonferenz der Bürgermeisterkreisversammlung gemeinsam mit dem HSGB, am 8. September 2023, im Stadthaus Bruchköbel:

MKK-Bürgermeisterkreisversammlung unterstützt die Initiative des HSGB zum Bürokratieabbau

Mit eindringlichen Beispielen aus ihrem kommunalen Alltag haben die 29 Bürgermeister der Bürgermeisterkreisversammlung im Main-Kinzig-Kreis die Abschaffung bürokratischer Hemmnisse und eine Stärkung der freien Selbstverwaltung in den Kommunen gefordert.
Damit stellen sie sich geschlossen hinter die Initiative des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) „Halt! So geht es nicht weiter!“.

Das Maß an öffentlichen Leistungsversprechen passt schon länger nicht mehr mit dem zusammen, was die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen hergibt.
Nicht nur wegen finanzieller Knappheit, sondern auch wegen fehlender personeller Ressourcen und überbordenden bürokratischen Anforderungen durch übergeordnete Behörden.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im MKK teilen die Besorgnis des HSGB, dass die Kommunen und Gemeinden immer mehr durch fremdbestimmte Aufgaben unter Druck gesetzt werden.

Durch die Gesetzgebung von Bund und Land werden mehr und mehr Aufgaben zur Pflicht gemacht, die in den Kommunen Personal und finanzielle Mittel binden.
Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Grundschulalter ist ein prominentes Beispiel dafür.

Auch die Anforderungen an diese Pflichtaufgaben werden fortlaufend erhöht.
So wurden beispielsweise für den Betrieb von Kindertagesstätten die Mindest-Personalanforderungen mehrfach und sukzessive erhöht.

Hinzu kommen organisatorische Vorgaben wie Dokumentations- und Verfahrensanfor­derungen und die Pflicht, für viele Gebiete Beauftragte zu benennen.

Die Entscheidungsmöglichkeiten der Verantwortlichen in den Kommunen und Gemeinden schrumpfen – mit vielen negativen Folgen.
Innovationen werden verhindert, Menschen verlieren das Interesse an der Mitarbeit in der Kommunalpolitik, hauptamtlich Verantwortliche sind überlastet, bei den Bürgern wächst die Politikverdrossenheit.

Darum stellt sich auch die Bürgermeisterkreisversammlung des MKK hinter die Forderung des HSGB an Bund und Land, wieder mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu haben.
Notwendig sei eine grundlegende Verwaltungsreform mit einem massiven Abbau von Bürokratie.
Kommunen müssten wieder in die Lage versetzt werden, sich selbst zu verwalten und den Realitäten vor Ort entsprechend handeln zu können.
In den Fokus von Verwaltungs­handeln sollte rücken, was der örtlichen Gemeinschaft praktisch nützt. Dokumentations- und Berichtspflichten beispielsweise gehören nicht dazu.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des MKK untermauern ihre Forderungen mit vielen Beispielen.

Vergaben sind zu komplex und aufwändig.
Besonders bei europaweiten Vergaben brauchen Kommunen zudem teure projektbegleitende Büros, um die Vergaben rechtskonform umsetzen zu können.
Selbst bei kleinen Aufträgen sind mehrere Angebote einzuholen, was die Betriebe am Standort verärgert, da viele von ihnen nur Angebote abgeben, aber nie den Zuschlag für einen Auftrag erhalten.-b.w.-

Förderprogramme sindzu kompliziert bis unverständlich.
Für geförderte Projekte sind umfangreiche Nachweise zu erbringen.
Dazu sind bei den Kommunen zusätzliche Personal­ressourcen erforderlich, was den Mehrwert der Förderung reduziert.
Überprüfungen erfolgen nicht nach Programmabschluss, sondern Jahre später fällig, was das Belegen wiederum aufwändig macht.
So entsteht Frust bei den Mitarbeitenden.
Aktuell ist dies der beim Thema Sprachförderung in Kitas bei der Umstellung von Bundes- auf Landesförderung.

Bei pädagogischen Fachkräften muss die Dauer der Ausbildung auf ein gesundes Maß zurückgeführt werden.
Es ist nicht erklärbar, warum mit Realschulabschluss eine fünfjährige Ausbildung erforderlich ist, während mit Abitur drei Jahre ausreichend sind.
Der politische Wunsch nach mehr pädagogischer Qualität in den Kitas ist nachvollziehbar, passt jedoch nicht zum quantitativen Mangel an Erziehungskräften.
Viele Familien haben keine verläss­liche Betreuung - kein Kitaplatz vorhanden oder reduzierte Öffnungszeiten aufgrund von Personalmangel - geschweige denn eine qualitativ hochwertige.
Deshalb geht das Gute-Kita-Gesetz des Bundes an der Realität vorbei.
Mit Geld allein ist der Fachkräftemangel nicht zu beheben.
Deshalb muss der unbürokratische Zugang auch für geeignete Laien zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen möglich sein.

Das sind nur einige Beispiele aus der kommunalen Praxis, die aufzeigen, dass ein Umlenken auf Bundes- und Landesebene dringend geboten ist.

Darum fordert die Bürgermeisterkreisversammlung des Main-Kinzig-Kreises Bund und Land auf, endlich wieder die kommunale Selbstverwaltung zu respektieren und zu fördern.

Stefan Erb, Vorsitzender der Bürgermeisterkreisversammlung: „Wir stellen uns hinter die Forderung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, dass eine Politikänderung notwendig ist.

"Die Grenze dessen, was Kommunen leisten können, ist schon längst überschritten.“

Die Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises können viele konkrete Beispiele benennen, an denen klar, wird, wie belastet die örtlichen Behörden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Vorgaben von Bund und Land sind.

Im Finanzbereich wird das Berichtswesen immer umfangreicher, viele Fristen müssen dabei eingehalten werden.
Oder es werden Gesetze beschlossen, deren genau Umsetzung nicht klar ist. Beispiele: Die Einführung der Umsatzsteuer 2b wurde vier Wochen vor der Umsetzung um zwei Jahre verschoben, da selbst das Finanzamt noch viele offene Fragen hatte.
Für die Grundsteuerreform mussten Kommunen fristgerecht die EDV-Umsetzung umsetzen.
Nun kommt der Bund mit den benötigten Daten nicht nach, Kommunen zahlen aber seit Monaten bereits für die Bereitstellung der Software-Lösungen.
Die Heizölkostenerstattung wurde als Gesetz beschlossen, die Kommunen wurden mit der Umsetzung jedoch allein gelassen.

Bei den Förderprogrammen gibt es von der Antragsstellung über das Berichtswesen bis zum Verwendungsnachweis einen sehr hohen Verwaltungsaufwand.
Dazu sind zusätzliche Personalressourcen in der Kommune erforderlich, was wiederrum den Mehrwert der Förderung reduziert.
Aktuelles Beispiel: Thema Sprachförderung in Kitas bei der Umstellung von Bundes- auf Landesförderung.

Im Bereich des Bauamtes wird es immer schwieriger den Anforderungen von unter anderem Datenschutz, Artenschutz, Denkmalschutz, Bodenschutz, Minderheitenschutz rechtssicher zu entsprechen.

Zum Beispiel beim Bodenaushub:Bodenaushub aus Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten beziehungsweise aus Renaturierungsmaßnahmen von nicht altlastenverdächtigen Flächen können nicht einfach zu Abfall deklariert werden.
Hier entsteht ein fast unüberwindlicher Kostenfaktor für eine unter Umständen eher „kleine“ Maßnahme.
Zumal es fast keine Erdaushubdeponien (von nahegelegen ganz zu schweigen) mehr gibt.

Kommunen müssen bei vielen Themen mit zu vielen übergeordneten Stellen verhandeln.

Bereich Digitalisierung: Als Digitalisierungsbeauftragte treten das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, OZG Fabriken, Bundesministerium des Inneren und für Heimat, Digitalisierungsfabriken mit der Ekom, IT-Planungsrat, Digitalisierungsministerin und viele weitere mehr auf.

Förderungen in diesem Bereich für Kommunen zu beantragen und zu erhalten ist kaum möglich, große Kommunen haben hierfür extra Personal eingestellt oder beauftragen externe Büros.
Das können kleinere Kommunen nicht leisten.

Bereich pädagogische Fachkräfte: Die Dauer der Ausbildung ist auf ein gesundes Maß zurückzuführen.
Es ist nicht erklärbar, warum mit Realschulabschluss eine fünfjährige Ausbildung erforderlich ist, während mit Abitur drei Jahre ausreichend sind.
Der politische Wunsch nach mehr pädagogischer Qualität in den Kitas ist nachvollziehbar, passt jedoch nicht zum quantitativen Mangel an Erziehungskräften.
Viele Familien haben keine verläss­liche Betreuung – kein Kitaplatz vorhanden oder reduzierte Öffnungszeiten aufgrund von Personalmangel – geschweige denn eine qualitativ hochwertige.
Deshalb geht das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes an der Realität vorbei.
Mit Geld allein ist der Fachkräftemangel nicht zu beheben.
Deshalb muss der Zugang auch für geeignete Laien zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen möglich sein.
Die Öffnung des Fachkraftkataloges und die vereinfachte Anerkennung ausländischer Fachkräfte ist dringend notwendig.

Im Bereich der Kitas gibt es viele weitere Kritikpunkte.
Zum Beispiel die Statistiken, die regelmäßig von den Kommunen gefordert werden, verbunden mit Fristen: Jährliche Trägermeldung, Kinder und Personalzahlen und Betriebskostenstatistik jeweils bis 1.06.; Kommunale Bedarfsabfrage im November; bei Landesförderung noch umfangreicher, alle Kinder müssen einzeln eintragen werden bis 1.03. jährlich.

Im Bereich der Seniorentagespflege: Wenn ein privater Anbieter von Tagespflege Plätze einrichten möchte, dann braucht es einen städtisch getragenen Betriebskostenzuschuss.
Dieser soll den Eigenanteil der Gäste der Tagespflegeeinrichtung an den „Investitionskosten“ reduzieren, die diesen für die von der Tagespflegeeinrichtung an den Vermieter zu zahlende Miete aufzubringen haben und soll damit unmittelbar den Gästen der Einrichtung zugutekommen.

Hintergrund ist, dass gem. § 82 Sozialgesetzbuch, 11. Teil (SGB XI), in dem die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen geregelt ist, vorsieht, dass in der von den gesetzlichen Pflegekassen an die Pflegeheime und Pflegedienste zu zahlende „leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegevergütung)“ keine Aufwendungen für Miete berücksichtigt werden dürfen (vgl. § 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI i. V. m. § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI).
Das Land Hessen sieht keine Förderung der Investitionskosten vor.
Damit die Kosten nicht auf die Gäste einer Tagespflege umgelegt werden müssen und die Plätze für den Einzelnen finanzierbar bleiben, müssen die Kommunen Zuschüsse zahlen.

Einer der größten Kritikpunkte ist, dass die Kommunen bei der Umsetzung vieler Themen alleingelassen werden.
Es gibt keine klaren Vorgaben.
Jede Kommune erarbeitet sich die Grundlagen selbst.
Mit neuen Aufgaben und Auflagen geht keine finanzielle oder personelle Entlastung einher.

Eine Folge: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen fühlen sich überfordert und machtlos.

Ein abschließendes Beispiel für die überbordende Bürokratie ist das kürzlich in Kraft getretene neue „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“, das auch als „Whistleblower-Gesetz“ bezeichnet wird.
Dieses Gesetz soll für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, gewährleisten.
Es wurde vom Bundestag verabschiedet und ist zum 02.07.2023 in Kraft getreten.

„Die Umsetzung des neuen Gesetzes bringt uns Kommunen nun auch zusätzlichen Aufwand ins Rathaus, denn nach dem Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetz (HHinMeldG), das ebenfalls am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind Kommunen über 10.000 Einwohner nun verpflichtet, für diese Fälle eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben“, erläutert Gründaus Bürgermeister Gerald Helfrich.

„Ich bin nun seit inzwischen 10 Jahren Bürgermeister und habe in all den Jahren keinen einzigen Whistleblower-Fall erlebt. Auch aus der näheren Umgebung und dem Kreis sind mir keine entsprechenden Vorfälle bekannt.
Deshalb frage ich mich tatsächlich, warum wird die Umsetzung ein solches Gesetz bis auf die unterste Ebene ausgedehnt? Aus meiner Sicht hätte es vollkommen ausgereicht, bei der zuständigen Landesbehörde eine zentrale Meldestelle für Hessen einzurichten.
Statt Bürokratieabbau kommt so immer noch mehr hinzu“, so die Meinung des Gründauer Bürgermeisters. (Ende der Pressemeldung.)

Falls Sie Fragen zur Pressemeldung haben, können Sie sich jederzeit mit mir über mein Vorzimmer in Verbindung setzen. Einen Termin oder Telefontermin vereinbaren Sie bitte mit Frau Simone Pflug unter 06184 – 599 29.

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister










Seite zurück Nach oben