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13.07.2023

Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

Der unter der laufenden Nummer 501 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der FDP, Herr Michael Kempf, hat zum 04.07.2023 sein Mandat niedergelegt.
Somit wird sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 04.07.2023 erlöschen.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 05.07.2023 den noch nicht berufenen Bewerber

Frau Jasmin Tabatabei, fest.

Der unter der laufenden Nummer 502 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der FDP, Herr Daniel Bernhardt, hat zum 04.07.2023 sein Mandat niedergelegt.
Somit wird sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 04.07.2023 erlöschen.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 05.07.2023 den noch nicht berufenen Bewerber

Herrn Marc Höricht, fest.

Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rodenbach, den 05.07.2023

Bernd Weber
stellv. Gemeindewahlleiter

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