Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach
BEKANNTACHUNG
Der unter der laufenden Nummer 204 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Herr Paul Schminke, hat zum 01.08.2023 sein Mandat in der Gemeindevertretung verloren.
Das Mandat in der Gemeindevertretung ist zum 01.08.2023 erloschen.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 02.08.2023 den noch nicht berufenen Bewerber, Herrn Jürgen Ott, fest.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rodenbach, den 29.08.2023
Bernd Weber
stellv. Gemeindewahlleiter