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Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG

Der unter der laufenden Nummer 206 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Herr Jürgen Ott, hat zum 04.09.2023 auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 4.09.2023 den noch nicht berufenen Bewerbe, Herrn Markus Peter, fest.


Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rodenbach, den 13.07.2023

Bernd Weber
stellv. Gemeindewahlleiter

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