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06.02.2024

Gehwegparken und Parken auf Radwegen

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer,

im Interesse der Verkehrssicherheit und der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) möchten ich darauf hinweisen, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch auf Radwegen und Rad- und Fußwegen.

Ich appelliere an die Verkehrsteilnehmer, die gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen und die Einhaltung der Vorschriften notwendig ist.

Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Im Auftrag

Michael Juracka
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde

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