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13.07.2023

Standort neues Feuerwehrgerätehaus


Standort neues Feuerwehrgerätehaus
Standort neues Feuerwehrgerätehaus


Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

bzgl. des Neubaus des zentralen Feuerwehrgerätehauses und der Pressemeldung des VNR Rodenbach, hatte mir der
Hanauer Anzeiger einige Fragen gestellt.
Diese und die entsprechenden Antworten gebe ich Ihnen hier gerne zur Kenntnis.
Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

Interview mit dem Hanauer Anzeiger:

Zunächst ist festzustellen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes diese Fläche im Jahr 2010 dort angemeldet und
beschlossen (Gemeindevertretung, Regionalverband und Regionalversammlung) wurde.
Dies geschah nach Abwägung weiterer möglicher Standorte (Hilfsfristen, Erreichbarkeit, Synergien) als der geeignete und damit als zukünftiger Standort festgelegt wurde. 

Jedes Bebauungsplanverfahren beginnt mit der Fassung eines Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde-
vertretung (Aufstellungsbeschluss).
Dieser wurde am 04.03.2021 einstimmig gefasst.
Im Zuge mit dem Aufstellungsbeschluss wurde dann ein Planungsbüro zur Ausarbeitung eines Planentwurfs beauftragt.
Mit diesen ersten Planentwürfen soll dann eruiert werden, welche öffentlichen Belange, insbesondere z.B. Umweltbelange, durch den
Bebauungsplan betroffen sein können.
Gleichzeitig wurden verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen erstellt.
Dazu können insbesondere Baugrundgutachten, Bodengutachten, Artenschutzgutachten, Hochwassergutachten und unter Umständen auch Verkehrs- und Lärmschutzgutachten gehören.
In dieser Planungsphase werden dann im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Öffentlichkeit und die
Behörden schon einbezogen. 

Aus dieser vorbereitenden Bauleitplanung sind wir gerade dabei, den notwendigen Bebauungsplan zu entwickeln.
Wir sind zurzeit mitten im Verfahren und bearbeiten gerade die erste Offenlage! Dies bedeutet, dass aufgrund der bereits eingegangenen
Rückmeldungen der öffentlichen Träger sowie Verbände, Organisationen und private Eingaben weitere Handlungsschritte folgen.
Als Beispiel sei hier ein weiteres Gutachten zur Kartierung der Vögel, Libellen und Fledermäuse genannt.

Soweit ein paar Vorabinformationen.

Nun zu den Fragen:

Punkt 1: Der vorgeschriebene Abstand von zehn Metern zum Rodenbach ist kaum möglich. Entspricht das den Tatsachen?

Die Bebauung des FW-Gebäudes wird natürlich so geplant werden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Uferrandstreifen zum Rodenbach im Außenbereich von jeglichen baulichen Anlagen freigehalten wird.

Punkt 2: Hochwasserschutz: Der Standort bei Starkregen ist schnell überflutet.
Welche Maßnahmen sind geplant, um den Hochwasserschutz beim neuen zentralen Standort der Feuerwehr sowie dem Bauhof zu gewährleisten?

Punkt 3: NABU, BUND, VRN äußern die Bedenken, dass bei Starkregen das Gebiet recht schnell überflutet ist und die Feuerwehr
dadurch im Ernstfall möglicherweise verzögert ausrücken könne.
Kann durch Maßnahmen solch eine Situation ausgeschlossen werden?

Punkt 2 und Punkt 3 fasse ich zusammen:

Die Gemeinde Rodenbach hat aktuell ein Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte für das komplette Gemeindegebiet beauftragt.
Hier werden verschiedene Starkregenereignisse simuliert.
In einer ersten Validierung ist nicht erkennbar, dass das geplante Gelände bei solchen Starkregenereignissen überflutet wird.
Dies wird auch durch die vorliegende Fließpfadkarte des Landes Hessen bestätigt.
Auch beim Bauhof sind uns solche Ereignisse unbekannt.
Wir haben vor etlichen Jahren in Oberrodenbach ein Dämpfungsbecken mit einer höheren Kapazität gebaut, welches bei Starkregen erstmal vollläuft und anschließend die Wassermengen gedrosselt an den Rodenbach abgibt.

Entwurf Starkregengefahrenkarte

Starkregengefahrenkarte_1
Starkregengefahrenkarte_1


Das westlich an das Feuerwehrgelände angrenzende Grundstück ist seit 2022 auch im Besitz der Gemeinde Rodenbach und soll Renaturierungszwecken zur Verfügung stehen.
Dieser Bereich liegt im Überschwemmungsgebiet des Rodenbaches und kann auch bei Starkregen-

ereignissen relativ schnell überflutet werden.
Hier sind z.B. Renaturierungsmaßnahmen am Rodenbach als Ausgleich geplant.

Standort neues Feuerwehrgerätehaus
Standort neues Feuerwehrgerätehaus

Punkt 4: Laut der Stellungnahme von NABU, BUND, VRN ist das Gelände dort teilweise „sumpfartig“.
Die Baugrundverbesserung müsse laut Gutachten bis zu sechs Meter in die Tiefe reichen.
Dies sei umfangreich und auch teuer. Gibt es hierfür vonseiten der Gemeinde bereits Kalkulationen, wieviel eine Baugrundverbesserung zusätzlich kosten würde imVergleich zu einer Bebauung auf einem Gebiet, welches solche Maßnahmen nicht erfordert?
Und generell: In welchem Umfang ist auf dem Gebiet eine Baugrundverbesserung notwendig?

Der Baugrund wurde im Vorfeld in geologischer, bodenmechanischer und hydrologischer Hinsicht untersucht.
Dieses Gutachten stellt eine “Grundlage“ dar für Architekten und Planer.
Für die Erkundungen des Baugrundes (Bodenproben/Grundwasserstände) wurden 18 Rammbohrungen bis sechs Meter Tiefe ausgeführt.
Ergebnis: geringe Tragfähigkeiten der im oberen Bereich vorhandenen Bodenschichten (Ton/Sand), Grundwasserspiegelschwankungen in
Abhängigkeit von Niederschlägen.
Darum wurde die Empfehlung ausgesprochen, das Gelände aufzuschütten (Vorschlag ca. ein Meter).
Weitergehende Bodenverbesserungsmaßnahmen, z.B. pfahlartige Gründungselemente bis in die Felsersatzzone, mit Übergang in Felsgesteine des Rotliegenden,
d.h. bis in ca. sechs Meter Tiefe sind in Teilbereichen wahrscheinlich.
Eine genaue Festlegung der erforderlichen Maßnahmen kann erst nach weiterführender Planung erfolgen.

Dies stellt in Rodenbach keine Besonderheit dar, sondern spiegelt den Baugrund in vielen Bereichen Rodenbachs wider.
Erfurter Straße, Adolf-Reichwein Straße) Grundsätzlich ist der Baugrund in Rodenbach in vielen Bereichen ähnlich aufgebaut.

Punkt 5: Kritisiert wird, dass durch die Bebauung der Lebensraum vieler Tiere vernichtet werde und Ausgleichmaßnahmen in
Rodenbach nicht möglich seien. Entspricht das den Tatsachen? Wieviel würde, salopp gesagt, wegkommen und welche Ausgleichmaßnahmen sind geplant und wo?

Im direkten Eingriffsbereich des Feuerwehrgebäudes ist der Naturraum nicht so sensibel.
Hier werden vor allem Ackerflächen versiegelt werden.
Nichts desto trotz konnten im gesamten Untersuchungsraum, der die Waldflächen miteinschließt, diverse Vogel- und Fledermausarten
nachgewiesen werden.

Die Gutachten werden, wie bereits geschrieben, aktuell noch um Tagfalter, Libellen und Amphibien ergänzt.

Es ist angestrebt, den Eingriff natürlich soweit als möglich zu minimieren und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.

Konkrete Maßnahmen können beim derzeitigen Planungsstand allerdings noch nicht definiert werden.
Jedoch wird selbstverständlich sichergestellt, dass unter Beteiligung aller Fachexpertisen der Eingriff ausgeglichen wird.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung


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