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04.12.2020

Corona-Update vom 04.12.2020

coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay
coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.11.2020 werden bis einschließlich 20. Dezember dieses Jahres verlängert.

Gerne möchte ich Sie nachfolgend über die Neuerungen der Corona-Verordnungen informieren:

Aufenthalte im öffentlichen Raum

  • Ab sofort dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Reglung ausgenommen. 

Aufenthalt im privaten Bereich sowie private Feierlichkeiten

  • Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.
  • Für Zusammenkünfte und Feiern in der eigenen Wohnung gilt die dringende Empfehlung, die Kontakte ebenfalls auf höchstens 5 Personen aus maximal zwei Hausständen zu beschränken.
  • Der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände muss eingehalten werden.

Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote

  • Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt.
  • Ausnahmen sind Gedenkveranstaltungen, Kommunale Gremien wie Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeindevertretersitzungen, Parteiveranstaltungen (wenn es um die Listenaufstellungen für die Kommunalwahl geht)
  • Theater, Museen, Schlösser und Tierparks sind geschlossen.

Dienstleistungen

  • Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind geschlossen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • Friseursalons bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet.

Geschäfte und Einzelhandel

  • Für Geschäfte und Einzelhandel gelten folgende Quadratmeter-Regeln: Eine Person pro 10 Quadratmeter.
  • In Geschäfte und Läden mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern: Eine Person pro 20 Quadratmeter.

Maskenpflicht

  • Es gilt überall Maskenpflicht  an allen Orten, wo Menschen dicht und / oder länger zusammenkommen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • In Fahrzeugen muss ebenfalls Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, wenn Personen aus mehr als zwei Hausständen mitfahren.
  • Auch in Arbeits- und Betriebsstätten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    Das gilt nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann.
  • Für Schulen und Kitas gelten spezielle Regeln.
  • Plastikvisiere (Faceshields) sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Ein Verstoß gegen die Vorschrift kostet 50 Euro Bußgeld.
  • Die Pflicht gilt prinzipiell nicht für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Schutzmaske tragen können: Es wird empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.

Reisen

  • Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss die Einreise melden, sich einem Corona-Test unterziehen und sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben.
    Die Risikogebiete weist das Robert-Koch-Institut aus.

Alkoholverbot

  • Der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.

Sport und Sportvereine

  • Freizeit- und Amateursport ist untersagt.
    Es sei denn der Sport wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt, dann ist er auch auf und in den Sportanlagen des Main-Kinzig-Kreises erlaubt.
  • Schwimmbäder und Fitnessstudios sind geschlossen.
  • Spitzen- und Profisport sowie Schulsport sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.

Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen für Behinderte

  • Für Kliniken, Altenheime sowie Behinderten-Einrichtungen gelten je nach Einrichtung spezifische Reglungen zum Schutz vor Infektionen durch Besucherinnen und Besucher.
  • Grundsätzlich empfiehlt sich vor dem Besuch ein Blick auf die Homepage der jeweiligen Einrichtung zu werfen, um sich über die Besuchsregeln und -zeiten zu informieren.
  • Oft kann ein Besuchsschein, den man zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen muss, vorab heruntergeladen und schon zu Hause ausgefüllt werden.

Betretungsverbot für Kitas und Schulen (laut Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises vom 30.11.2020)

  • Kindertagesstätten dürfen durch Kinder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht betreten werden, solange Angehörige des gleichen Hausstandes sich in Quarantäne befinden
  • Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nicht besuchen, solange sich Angehörige des gleichen Hausstandes in Quarantäne befinden.
  • Die Präsenzpflicht der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schulleitungsmitglieder an den öffentlichen Schulen entfällt, solange sich Angehörige des gleichen Hausstandes, die noch keine 12 Jahre alt sind, in Quarantäne befinden.


Die laufenden Corona-Beschränkungen, welche unser aller gesellschaftliches Leben betreffen wie z.B. die Gastronomie, kulturelle und Freizeit-Einrichtungen, sportliche Aktivitäten etc. bleiben weiterhin bis mindestens 20.12.2020 bestehen, voraussichtlich sogar bis 10.01.2021.

Weiterhin informiert die Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises darüber, dass in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 die Kontaktbeschränkungen angepasst werden sollen.
Dann dürfen sich vorrausichtlich 10 Personen ohne eine Begrenzung der Hausstände treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Diese Maßnahme wird im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen.

Auch im Hinblick auf Silvester ist geplant, im Laufe des Dezembers zu regeln, dass im privaten Kreis Böller erlaubt bleiben.
Das Böllern auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen ist dennoch untersagt, d.h. dies betrifft auch die beliebten Plätze in den Lehren, vor dem Bürgerhaus sowie dem „Frankfurter Kreuz“

Alle aktuell geltenden Reglungen finden Sie ausführlich beschrieben auf unserer Homepage unter Aktuelle Informationen zum Corona-Virus.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter MKK - Coronetz Alltag mit Corona.

Ich wünsche Ihnen trotz der besonderen Umstände eine besinnliche Weihnachtszeit! Und bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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