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26.03.2021

Corona-Update vom 26.03.2021

coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay
coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der bundesweite Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird bis zum 18. April verlängert.
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bestehen.
Es wird erst einmal keine weiteren Öffnungsschritte geben.
Am 12. April beraten sich Bund und Länder erneut.

Nachfolgend finden Sie noch einmal zusammengefasst wichtige weiterhin geltende Maßnahmen und von der Hessischen Landesregierung ab dem 29. März vereinbarte Neuerungen:

Private Treffen:

Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert.
Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt.
Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Einkaufen / Einzelhandel:

Kein "Click & Meet" (Einkaufen mit Termin) mehr in den Geschäften.
Der Einzelhandel muss ab Montag zurück zum "Click & Collect" (Bestellen und Abholen).
Der Grundbedarf soll aber weiterhin gedeckt sein.
Das bedeutet, dass Supermärkte, Drogerien, Friseure, Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen geöffnet bleiben.

Freizeit und Kultur:

Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet.
Geschlossene Ausstellungshäuser, wie Museen, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern und Tierhäuser usw., bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

Sport und Freizeit:

Im Sport wird es keine Veränderungen geben.
Die Fitnessstudios sollen weiter geöffnet bleiben.
Man kann Termine vereinbaren, die Beschränkung auf eine Person auf 40 Quadratmetern bleibt bestehen.
Kinder bis 14 Jahre dürfen zudem auf Außenflächen Sport betreiben.
Ihre Zahl wird nicht beschränkt.
Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregeln innen und außen möglich.

Ausgangssperre:

In Hessen soll es keine einheitliche nächtliche Ausgangssperre geben.
Regional können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf die Lage vor Ort reagieren.

Pflegeheime:

Die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden erweitert.
Ab dem 01.04. dürfen nun zwei Personen pro Tag bei den Bewohnern zu Besuch sein.

Ostern:

Es wird kein Osterlockdown stattfinden!

Gottesdienste:

Zu den Voraussetzungen für Kirchenbesuche zählen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, entsprechende Hygienemaßnahen, die Maskenpflicht, eine Kontaktdatenerfassung sowie ein Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten.
Darüber hinaus soll kein gemeinsamer Gesang stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig von den aktuell geltenden Reglungen durch den Landkreis weitere Einschränkungen angepasst an das jeweilige Infektionsgeschehen folgen können.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auch im CoroNetz auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter
https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html
oder auf der Homepage des Landes Hessen unter
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen.

Trotz der anhaltenden Umstände in dieser besonderen Situation wünsche ich Ihnen jetzt schon frohe und gesunde Feiertage!
Nutzen Sie Ostern, um Kraft zu tanken.
Schenken Sie Ihren Lieben doch ein paar herzliche Worte auf die alt bekannte Weise oder durch unsere neuen Medien.
Es sind die kleinen Dinge, die das Leben ausmachen:
Ein Lächeln, ein gutes Gespräch, die Zeit, die wir einander schenken.

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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