Zulassung zum Integrationskurs beantragen
Nr. 99011002007000Volltext
Der Integrationskurs vermittelt:
- deutsche Sprachkenntnisse sowie
- Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
- Allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
-
Spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Es gibt sie für
- Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
- Menschen, die nicht die lateinische Schrift erlernt haben (Zweitschriftlernerkurs)
- gering literarisierte Menschen
- Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel mit einer Seh- oder Hörbehinderung)
- Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.
Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich bei einem Träger für Integrationskurse anmelden.
Wenn Sie freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Rechtsgrundlage(n)
- § 44 Absatz 1 und 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 55 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG)
- § 60 a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
- § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Kosten
- Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): 2,29 EUR
- Gesamtkostenbeitrag für den Allgemeinen Integrationskurs 1.603 EUR
- Sie können eine Kostenbeitragsbefreiung beantragen:
Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren bei einem allgemeinen Integrationskurs oder innerhalb von 3 Jahren bei einem speziellen Integrationskurs nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen: Bestehen des "Deutsch-Tests für Zuwanderer" (DTZ) und des Tests "Leben in Deutschland" (LiD).
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Teilnahme am Integrationskurs online oder per Post beantragen.
Antrag online stellen:
- Füllen Sie den Onlineantrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs aus.
- Fügen Sie über die Upload-Funktion die erforderlichen Unterlagen hinzu.
-
Melden Sie sich über Ihr BundID-Konto an und senden Sie den Antrag ab. Dazu müssen Sie sich identifizieren mit
- der Onlinefunktion Ihres Personalausweises,
- der Onlinefunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder
- Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des BAMF.
- Melden Sie sich schnellstmöglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
- Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF, dem BAMF-NAvI, einem kartenbasierten Auskunftssystem, recherchieren.
- Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.
Antrag per Post stellen:
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
-
Senden Sie das Formular zusammen mit den Kopien Ihrer erforderlichen Unterlagen an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
- Die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
- Melden Sie sich schnellstmöglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
- Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
- Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Teilnahme am Integrationskurs (online oder per Post)
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- gegebenenfalls Kopie einer Vollmacht
Frist
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.