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Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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