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Gebäudeabsteckung

Nr. 99012008000000

Volltext

Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein muss.

Ansprechpunkt

Prüfsachverständige für Vermessungswesen erhalten Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen (https://www.ingkh.de).  

Kosten

Für die Gebäudeabsteckung ist ein privatrechtliches Honorar zu vereinbaren.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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