Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Krankenhilfe
Nr. 99076006080000Volltext
Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten kann die Kriegsopferfürsorge in Ausnahmefällen ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung nach § 10 ff des BVG Kosten für die Ärztliche oder medizinische Behandlung übernehmen.
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Frist
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Erforderliche Unterlagen
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Kosten
Keine