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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Altenhilfe

Nr. 99076006080000

Volltext

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. So steht die Beratung und Hilfe bei der Beschaffung einer altersgerechten Wohnung, bei der Inanspruchnahme besonderer Dienste oder der Unterstützung bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes im Vordergrund.

Es können aber auch Geldleistungen gewährt werden, etwa für einen altersgerechten Wohnungsumbau, für Mahlzeitendienste, für Haushaltshilfen, zum Besuch von Veranstaltungen, zur Aufrechterhaltung der Verbindung zu Verwandten und Bekannten.
 

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)


 

Frist

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch, "Formanträge" zu verwenden.

Kosten

Urheber

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