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Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim

Nr. 99107010000000

Volltext

»Rund um die Uhr« Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.

Hinweis:
Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
 

Frist

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Für unter 60-jährige Menschen stehen geeignete Alternativen in Wohnpflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit wesentlicher Behinderung zur Verfügung, sofern eine Betreuung in der Wohnung mit professioneller Unterstützung nicht möglich sein sollte.

Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
 

Rechtsgrundlage(n)

Hilfe zur Pflege nach den §§ 61- 66 SGB XII

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Urheber

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