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20.06.2023

Aufstellungs- u. Auslegungsbeschluss "Bornstraße"

Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Bornstraße“, OT Oberrodenbach, gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung vom 21.01.2021 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gefasst.

Das beschleunigte Verfahren gemäß §13a BauGB wird angewandt.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Rodenbach, OT Oberrodenbach, mit Begründung in der Zeit vom

vom 03.07.2023 bis einschließlich 03.08.2023

Gemeinde Rodenbach

Der Gemeindevorstand

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

im 2. OG, Zimmer 34, öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist für jede*n zu den u. a. Zeiten sowie nach Vereinbarung möglich.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr
Dienstag von 15:00 bis 18:30 Uhr

Jede*r hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anregungen zur Bauleitplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach, eingebracht werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen innerörtlich ehemalige kirchliche Gemeinbedarfsflächen in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 03.07.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Rodenbach unter www.rodenbach.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen abgerufen werden. Zudem können die Verfahrensunterlagen ab dem 03.07.2023 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Rodenbach, den 15.06.2023

Gemeindevorstand
der Gemeinde Rodenbach

gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)

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