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Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen

Nr. 99050234261000

Volltext

Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.

Ansprechpunkt

Ihr zuständiges Gesundheitsamt

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Gesundheitsämter.

Voraussetzungen

Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert. 

Kosten

  • Änderungsanzeige

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • schriftliche Bestätigung der Änderungsanzeige

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Stunde(n) — 2 Tag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege

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