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Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

Nr. 99050221261000

Urheber

Volltext

Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Kosten

  • Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Stunde(n) — 2 Tag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege

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