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Adoption (Adoptionsvermittlung)

Nr. 99001211111100

Volltext

Vor Vermittlung eines Kindes werden die Adoptionsbewerber auf das Leben mit einem fremden Kind vorbereitet. Die Vorbereitung beinhaltet eine Eignungsüberprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder eines freien Trägers.

Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts Ihres Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie leben.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass nicht Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Eine Garantie auf Vermittlung eines Kindes gibt es nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Erweitertes Führungszeugnis,
  • Einkommensnachweise und Vermögensnachweise zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation,
  • Gesundheitszeugnis, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen vorliegen,
  • sowie Personenstandsurkunden.

Kosten

Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts und die Vermittlung an, zusätzlich weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.

Bearbeitungsdauer

Hierzu lässt sich keine Angabe machen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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