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Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen

Nr. 99018117001000

Volltext

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

Gebiete sind zum Beispiel Anatomie, Epidemiologie, Fleischhygiene oder Kleintierchirurgie. Bereiche sind beispielsweise Dermatologie, Homöopathie, Reptilien oder Zahnheilkunde.

Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer geregelt.

Ansprechpunkt

An die Hessische Landestierärztekammer

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular der Landestierärztekammer:

Mit Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Nachweis der erfolgten Weiterbildung
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen

Kosten

  • für die Bearbeitung eines Antrages auf eine Fachtierarztanerkennung: 100,00 Euro     
  • für das Prüfungsgespräch gem. § 8 der Weiterbildungsordnung: 350,00 Euro  

Dies gilt für den Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung entsprechend. Die Gebühr ist vor Anberaumung des Prüfungsgespräches zu entrichten.

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Urheber

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
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