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Anerkennung eines ausländischen juristischen Abschlusses

Nr. 99019062007000

Volltext

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium der Justiz

Justizprüfungsamt I

Zeil 42

60313 Frankfurt am Main

Frist

Rechtsgrundlage(n)

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Kosten

Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

Urheber

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