Anerkennung eines ausländischen juristischen Abschlusses
Nr. 99019062007000Volltext
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium der Justiz
Justizprüfungsamt I
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Frist
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
Rechtsbehelf
Widerspruch
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Kosten
Keine.
Formulare
Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.