Approbation (Zulassung) als Tierarzt beantragen
Nr. 99018011001000Volltext
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Ansprechpunkt
An das Regierungspräsidium Gießen
Frist
Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.
Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als einen Monat sein.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist.
- Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind.
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für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
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Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
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Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
- Geburtsurkunde
- eventuell Eheurkunde
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Zeugnisse (z.B. Diplome) über die tierärztliche Prüfung oder
- den Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz beziehungsweise
- Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung
- Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Kosten
Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro
Formulare
Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung