Ausbildungseignung: Zuerkennung durch die Handwerkskammer beantragen
Volltext
Möchten Sie in Ihrem Handwerksunternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. Dies geschieht durch die Handwerkskammer für die Berufsbildung in allen handwerklichen Ausbildungsberufen.
Die Ausbildungsberechtigung wird geprüft
- vor erstmaliger Ausbildung,
- bei jeder weiteren Ausbildung in den darauffolgenden Jahren,
- bei Erweiterung des Ausbildungsangebotes auf einen anderen Ausbildungsberuf,
- bei Änderung der Gesetzeslage.
Ansprechpunkt
Der Antrag ist an die Handwerkskammer zu richten, die für den Ort der Betriebsstätte zuständig ist.
Frist
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung zur Eintragung in die Lehrlingsrolle bei der Handwerkskammer vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Erforderliche Unterlagen
- Meisterprüfungszeugnis bzw. die zuvor genannten Qualifikationsnachweise
- Betriebsnummer (steht auf der Handwerkskarte) unter welcher der Betrieb in der Handwerksrolle registriert ist
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) sowie den ausgefüllten und unterschiebenen Berufsausbildungsvertrag (sämtliche unterschriebenen Exemplare)
Kosten
Die Prüfung der Ausbildungsberechtigung ist gebührenfrei.